Strafprozess des «Richterbeissers»

Ort: Amtsgericht Solothurn
Datum: 16.02.18

Dieser von den Behörden jahrelang gebeutelte Kinds-Vater, dem alles genommen wurde, ist bereits mehrmals wegen geringfügigen Gewaltdelikten verurteilt worden.

Sein Haus wurde ihm gerichtlich abgenommen und die Vormundschaftsbehörde bezeichnete ihn willkürlich als geisteskrank. Er wurde eingesperrt und muss regelmässig kostenträchtige Massnahmen über sich ergehen lassen. Seine steile Karriere als Projektmanager im Informatikbereich und seine finanzielle Lage wurden zerstört. Seine Kinder wurden entfremdet. Trotzdem hat er seinen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn bewahrt. Er hat immer protestiert und sich mit den Behörden angelegt. Eine typische Situation von diskriminierten Vätern in der Schweiz.

Sein letzter «Rückfall»: er hatte mit einem Gerichtsschreiber eine nicht nur ganz verbal geführte Auseinandersetzung. Ein Richter griff überraschend ein und nahm KW mit einem Polizeigriff in den Schwitzkasten. Der handelte aus seiner Perspektive in Notwehr und biss den Angreifer.

Wegen seiner «Rückfälligkeit» droht ihm Sicherheitsverwahrung, die in der Schweiz auch wegen eines schlechten Scherzes ausgesprochen wird: etwa 870 Sicherheitsverwahrte in der Schweiz und 270 in Deutschland mit einer 10 Mal grösseren Bevölkerung.

Das Urteil ist noch nicht gefällt. 21 Prozessbeobachter sassen im Saal, davon etwa 10 Journalisten (der Richterbeisserprozess hat eingeschlagen). Ich habe aber ein gutes Gefühl, dass es in diesem Fall nicht zur Sicherheitsverwahrung kommen wird.