Spatz gegen Taube

Ein Kommentar von einem stillen Mitglied
des Vereins Fremdplatziert.ch


Die meisten von uns sind zufrieden, mit dem was wir haben.

Einige hatten die Kraft, für die Wiedergutmachung auf zu stehen. Sie haben ihre traumatischen Erlebnisse akzeptiert und an die Öffentlichkeit getragen.

Es gibt aber auch solche Überlebende der Amtsmissbräuche, die es bis heute nicht wagen, ihre Stimme zu erheben. Sie haben die Kraft nicht mehr, um ihre Erinnerung vor zu tragen. Einige wurden sogar Teil des Missbrauchs-Systems und möchten diesen gar nicht mehr kritisieren.

Die Öffentlichkeit weiss von keinerlei Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder, die systematisch Kinder und Erwachsene missbraucht haben. Ja, auch Angestellte der Pflege-Institutionen und andere Private sind Behördenangestellte, wenn Sie im Auftrag, als Lohnempfänger einer Behörde agieren – so steht es bis heute im Gesetz. Ein Hauch von nichts trennt Geschäftsbesorgung von Korruption.

Als Justiz-Laie denke ich, dass die Bundesanwaltschaft schon lange hätte eingreifen können. Zu Zeiten des Bundesanwalts Lauber Michael habeich Klage eingereicht, damals unter der Adresse „Taubenstrasse 16, 3003 Bern“... Tauben. Zu schön.

Heute kann man Eingaben an die Bundesanwaltschaft, Guisanplatz 1, CH-3003 Bern machen. Man muss sicher sein, dass man der korrupten Bande wirklich die Stirn bieten will. Wir sind ja diejenigen, die wissen, was es heisst, ganz unten zu sein, damit DIE ganz oben sein können, damit sie uns oder unsere Kinder „umsorgen“ können, auf ihren „Piraten-Institutionen“ wie Lolita-Island, wo wir ganz schöne und reiche Leute treffen werden. Diese edlen Ritter.

Ja, die Angestellten der Vormundschaftsbehörde sind heute in der KESB beschäftigt und sexualisieren, betäuben oder missbrauchen unsere Nachfahren in der selben despotischen, sadistischen Art wie früher. Nur eben fachmännischer und fachfraulicher. Amtsgeheimnis! Kein Staatsangestellter darf den anderen anschwärzen. Es geht um viel Geld und Macht. Es profitieren Juristen, diplomierte Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen und Doktoren sowie ihre Mitarbeiter. Darf man diesen Kapitalismus, den Arbeitszwang und diese verrückten Triebe überhaupt noch kritisieren?

Was droht mir, wenn ich nach den Tauben greife?

Bitte lest die Kesb-Klage-Serie von Bruno Hug.

Herzlichen Dank an Linth24.ch

Zusammenfassung zur Kesb-Serie von Bruno Hug

Mit meinen Ausführungen zur Kesb-Klage habe ich aufgezeigt, wie Politiker und Richter die Kesb in teils bedenklicher Weise unter Schutz stellen. Damit schaden sie der Kesb, und, noch schlimmer, den unter Kesb-Massnahmen leidenden Mitmenschen.

Die Kesb ist eine problematische Behörde und muss, statt unter Schutz gestellt, in ihrer Macht begrenzt werden. Ihre Unkontrollierbarkeit und ihre Machtfülle, verbunden mit ihrem Schweigerecht öffnen ihr im schlechten Fall Tür und Tor für Amtsmissbrauch und Willkür. Exakt deshalb müssen die Medien über ihr Handeln berichten – ansonsten sie Züge einer Stasi annimmt.

Und, liebe Leserin, lieber Leser, vergessen Sie nicht, wenn Sie in Kontakt mit der Kesb kommen: Sie ist kein Sozialamt, sondern ein Gericht! Folgend erfahren Sie dazu mehr.

https://linth24.ch/articles/139238-kesb-10-fazit-die-kesb-muss-sich-der-kritik-stellen

Die 10-teilige Serie von Linth24 zur Kesb-Klage:

Folge 1: Über 1 Million für nichts
Folge 2: Bluff zum Klage-Start
Folge 3: Falschaussagen im kantonalen Amtsbericht
Folge 4: Eingriffe der Kesb Linth
Folge 5: Entlassung des Kesb-Chefs –Volk für dumm verkauft
Folge 6: Stadtrat wollte weiterstreiten
Folge 7: Staat schützt Staat
Folge 8: Stöckling dreht es den Magen um
Folge 9: Unglaubliche ON-Abstrafung am Beispiel Marco H.
Folge 10: Die Kesb hat zu viele Fehler