Schachzug vor dem Landgericht in Gießen

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte sich festgekrallt

Freigesprochen von dem Vorwurf des Titelmissbrauchs wurde Dr. Andrea Christidis vor dem Amtsgericht Gießen durch den Vizepräsident des Amtsgerichtes Wack aufgrund der Hauptverhandlung vom 7. und 12. Oktober 2016.

Das Urteil vor dem Landgericht Gießen wurde am 12. Januar 2018 rechtskräftig. Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Gießen hat auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 12.10.2016 unter Vorsitzendem Richter am LG Söhnel am 08. November 2017 für Recht erkannt: „Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichtes Gießen vom 12.10.2016 wird verworfen.“

Danach ist nun der Weg frei gemacht zur Erwiderung aller weiteren Denunziationen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des angeblichen Titelmissbrauchs durch Dr. Andrea Christidis.

"Wir sind jetzt soweit, dass wir die Sache bei der Staatsanwaltschaft durch den Freispruch auch aufgearbeitet haben. Wir haben noch ein, zwei Verfahren, die werden auch noch erledigt werden in absehbarer Zeit … und dann greifen wir uns jetzt die Leute, die diese unwahren Tatsachenbehauptungen gemacht haben und zwar einen nach dem anderen. Und kommen neue hinzu, werden wir auch dagegen vorgehen und zwar ganz klar !“

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