Prozessbericht vom 25. März 2019
Zivilklage Claudia MAY c/Stefan LAGLER am Landesgericht Erfurt
Vorangegangene Verhandlungen – Zusammenfassender Rückblick
Noch in DDR-Zeiten ist das Erbrecht von Claudia MAY auf die Immobilie Am Stadtpark 34 in Erfurt rechtskräftig vom Bezirksgericht Erfurt 1988 anerkannt und vom Landgericht Erfurt 1999 sowie vom Verwaltungsgericht Gera 2005 bestätigt worden. Die erbberechtigte Claudia MAY kam wegen der Ränkespiele des betrügerischen Immobilienhaies LAGLER trotzdem nicht in ihren Besitz. Der verhalf der Oberlandesrichterin Rita PESTA, der die von diesem Makler ab 1991 gelenkten illegalen Vermögensgeschäfte mit dem „fremden“ Eigentum zum Nachteil der erb- und vermögensgesetzlich Berechtigten Claudia MAY bekannt waren, zu einer Wohnung in der Liegenschaft. Er brüstet sich, «die Justiz im Hause zu haben».
Da sich die Geschädigte wehrte, drehte die Richterzunft den Spiess um. Claudia MAY durchläuft derzeit einen jahrelangen Prozess wegen angeblicher Beleidigung der «Richterin» PESTA. Ein Nebenkriegsschauplatz. Die letzten 3 Verhandlungen vom Oktober bis Dezember 2018 wurden vom Richter Harald TSCHERNER präsidiert: www.youtube.com/watch?v=2iGqs4Ou_jQ
Nun ist dieser Strafprozess nochmals aufs Eis gelegt worden. Gemäss Gerüchten ist TSCHERNER versetzt worden. Er brüllt nun wohl in einem anderen Gerichtssaal herum.
Der 1. Verhandlungstag des Zivilprozesses am 25.03.19, Landgericht Erfurt
Der betrügerische Immobilienhai Stefan LAGLER aus dem Dunstkreis der Stasi und der Ndrangeta, der sich brüstet, die Justiz im Hause zu haben. Foto des wütenden Beklagten, aufgenommen vor Prozesseröffnung am 25.03.2019
LAGLER hat seit 1990 mit der Beihilfe des einst DDR-konformen
Oberbürgermeisters Manfred RUGE wiederholte Grundbuchfälschungen zum Nachteil
von Claudia MAY gelenkt. Nach gezielten fehlgeschlagenen Veräusserungen riss
er sich die Immobilie Am Stadtpark 34 in Erfurt - ohne Kaufpreiszahlung -
unter den Nagel. Wohl begründete Strafklagen von Claudia MAY wurden von der
Staatsanwalt-schaft niedergeschlagen.
Da die Thüringer Justizmafia den natürlichen Weg über einen Strafprozess
blockiert, reichte der Anwalt von Frau MAY am 27.12.18 eine Zivilklage gegen
LAGLER ein, die akribisch dessen «vorsätzliche unerlaubte Handlungen»
nachzeichnete. Siehe Beilage. Ein Euphemismus für Grundbuchfälschungen und
Betrug. Der Hauptkriegsschauplatz sollte wieder in den Fokus gerückt werden.
Dieses Mal präsidierte der aalglatte und blau-/kaltblütige Christoph von Friesen
die Verhandlungen. Er übersah grossherzig, dass der Beklagte die Frist zur
Klageerwiderung verpasst hatte. Der exzellente Stratege und Taktiker zog dem
Anklagevertreter den Teppich unter den Füssen weg. Als Überraschungs-Coup
forderte er Einsicht in das Testament, auf welchem das Erbrecht von Frau MAY
basiert, um «die Rechtsgrundlage zu verstehen». Dreimal wiederholte er, die
mutmasslichen, «sehr alten» Grundbuch-fälschungen kämen an 2. Stelle. Auch ohne
die Testament-Prüfung abzuwarten, stellte er in Frage, ob die Klägerin
überhaupt geschädigt worden sei.
Der Erblasser hatte Claudia MAY neben seiner Frau und Tochter als Begünstigte
eingesetzt. Die Letzteren haben das Erbe wegen bestehenden Schulden
bestandskräftig ausgeschlagen. Erstere hat es nicht nur angenommen, sondern ihre
Rechte sind wie erwähnt rechtskräftig anerkannt worden, bis hinauf zum
Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht. Da gibt es nichts zu meckern.
Der Klagevertreter machte zwar geltend, es gehe in dieser Zivilklage gar nicht
um Erbstreitigkeiten, sondern um die Klage wegen wiederholten vorsätzlich
deliktischen Handlungen. Von Friesen liess sich nicht beeindrucken. Für ihn
sind die genannten rechtskräftigen Gerichtsentscheide offensichtlich Makulatur.
Der Klagevertreter hatte als entscheidenden Punkt in der Abwehrfront unwiderlegbar
gesetzeswidrige Handlungen angepeilt. Mit Hilfe der Unterlassungslüge lenkte von
Friesen als Schiedsrichter und Partei von diesem gewählten Angriffspunkt ab.
Offensichtlich war der eitle von Friesen auch noch stolz auf sein kreatives
Lügenkonstrukt. Der überrumpelte Anwalt wurde wiederum auf einen
Nebenkriegsschauplatz strafversetzt.
Von Friesen ist nicht zuständig für Erbrecht. Trotzdem blendete er den
bestandskräftigen Ausschluss der Vermögenszuordnung und Vermögens-Übertragung
an den Beklagten aus.
Der Erblasser war nach dem 14.01.1991 im Grundbuch als
Eigentümer eingetragen. Die testamentarischen Verfügungen zu Gunsten der
Klägerin sind unangreifbar. Sie hat das Erbe angenommen. Dies ist
beweisentscheidend. - Fortsetzung folgt.
Morges/Schweiz,den 30.03.19
Gerhard ULRICH, Internationaler Prozessbeobachter