Prozess vom 05.12.19
Prozessbericht - Der psychopathische Berufsverbrecher Markus Josef VETTORI c / Dr. med. Regina MÖCKLI
Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld
Die Verhandlungen beginnen mit 10 Minuten Verspätung um 08 Uhr 40. Trotz der frühen Morgenstunde sitzen 2 deutsche Journalisten und 10 Prozessbeobachter im Saal - überwacht von 2 netten Polizisten und 1 Gerichtsweibelin. Dr. Regina MÖCKLI ist vom Rechtsanwalt Roger BURGES vertreten. Die anklagende Staatsanwältin Pia D’ANGELO sowie der z.Zt. einsitzende Kläger sind nicht erschienen. Zu unser aller Überraschung wurde die Anhörung vertont.
Der Hintergrund der Affäre
Die Psychiaterin Dr. R. MÖCKLI ist bekannt wegen ihres Engagements für die
Entrechteten der Gesellschaft (Sozialhilfeempfänger, Asylanten, Gastarbeiter,
psychisch Kranke und Haustiere). In diesem Rahmen prangert Sie auch die ausufernde
forensische Psychiatrie an: www.youtube.com/watch?v=QgP6eV-6Uk0
Sie besitzt einen kleinen Immobilienpark in ihrem Heimatort Schlatt TG, wo Sie auch
Entrechteten der Gesellschaft Unterschlupf gewährt. 3 von diesen Leuten sassen im
Saal. Alle 3 sagen, sie hätten Dr. MÖCKLI ihr Überleben zu verdanken.
Die unbequeme Bürgerin geriet ins Fadenkreuz der Behörden, welche sie seit
Jahrzehnten gerichtlich belästigen. Vor 4 Jahren ist die Ärztin in folgende Falle
getappt: Der vor einer seiner Entlassungen stehende Berufsverbrecher VETTORI bat
sie über eine gemeinsame Bezugsperson, ihn vorübergehend zu beherbergen, bevor er
in die Philippinen auswandern wollte. Nach einem Augenschein bot die Psychiaterin
vorsichtig einen kostenlosen Gastaufenthalt an, solange er auf dem anständigen Weg
bleiben wolle. Da bereits zuvor ein anderer Pädosexueller mit derselben Abmachung
gekränkt nach Wegweisung von Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützt gegen sie
vorgegangen war, konnte der Psychopath VETTORI sich nach erneuter Kriminalität in
U-Haft die Chance nicht entgehen zu lassen Frau Dr. MÖCKLI ausbeuten und verleumden
zu können. Nachdem sie anlässlich eines Haftbesuchs im Rahmen ihrer Arbeit gegen
die Diskriminierung von psychisch kranken Straftätern durch Gefängnisleitung und
Polizisten schwer körperlich und psychisch verletzt worden war, nutzte er
Mitbewohner aus, sodass die in Angst und Schrecken versetzt, erleichtert reagierten
als sie, endlich wieder soweit genesen war ihn wegzuweisen, was aber nicht auf Anhieb
gelang. Seine erneute Inhaftierung, löste dann die angstvolle Situation. Nachdem die
Staatsanwaltschaft in einer von ihm als seine benannte Wohnung nach Diebesgut hatte
suchen lassen, ohne bei der Besitzerin nachzufragen wo er Zugang hatte und Deponien,
gab es bei der Besitzerin und ihrer Hausgemeinschaft insgesamt noch weitere 3
Hausdurchsuchungen, weil er in Umkehr behauptete, dass ihm Besitz und Diebesgut
weggekommen sei, da die Hausgemeinschaft, dessen Frau und Tochter beim Umzug
geholfen hatten.
In ihrem Verfahren der Körperverletzung gegen die Polizisten und Gefängnisleitung
wurde erstaunlicherweise dann als einziger Zeuge dieser Psychopath zugelassen.
Nachdem die Ermittlungen erst aufgenommen wurden, nachdem der direkte Zeuge ermordet
worden war, waren weder der Notarzt, die Hausärztin und der, die entstandene Angst-,
Panikerkrankung behandelnde Psychiater, noch der, mit ihr damals zusammenlebende
Freund, noch ihre Sekretärin angehört worden. Die Strafklage gegen ihn wegen
Verleumdung wurde nicht anhand genommen. Im Verfahren als Nebenklägerin gegen
VETTORI aufgrund dessen aktueller Diebeszüge, Hausfriedensbrüche, Verkehrsgesetz-
Übertretungen, hatte sie diesen gegenüber dem Gericht schriftlich als psychopathisch,
querulatorisch, dissozial und asozial beschrieben. Dafür wurde sie nun schuldig
gesprochen. Man höre und staune: Der Gauner obsiegte, weil die Behörden schwerwiegende
Vergehen von Staates wegen zu vertuschen hatten. Die wie allerorts herrschende
korrupte Magistraten-Seilschaft musste sich gegenseitig vor einem Absturz bewahren.
Und so kam es zu diesem neuen, vom Staat für den Berufseinbrecher finanzierten
Prozess, aufgegleist von der Staatsanwältin Pia D’ANGELO. Bezahlen tun ja neben
Frau Dr. Möckli die braven Steuerzahler und nicht die satt besoldeten Magistrate.
Der Ablauf der eineinhalbstündigen Verhandlung
Bezirkspräsident Christian KOCH präsidierte im Plauderton die Anhörung der
Angeklagten. Die beisitzenden Richter Rosemarie Chantal CAPT aus Hüttwilen und
Colin ALLAN sassen mit Pokergesichtern an ihren Tischen. Als der beredte
Rechtsanwalt sein Plädoyer vortrug, hatte er die lachenden Prozessbeobachter auf
seiner Seite. Der Ersatzrichter Christoph ROHR aus Diessenhofen lachte mit. Diese
menschliche Regung liess im Berichterstatter die Hoffnung aufkeimen, auf eine
Zelle integrer Magistrate im Land gestossen zu sein.
Festzuhalten aus diesem Plädoyer ist, dass der Berufsverbrecher VETTORI (insgesamt
mindestens 4 Gefängnisstrafen für insgesamt etwa 15 Jahre) von den Richtern in
deren Urteilen als Psychopath bezeichnet wird, was auch der Wahrheit entspricht,
zumal die gestandene Psychiaterin MÖCKLI diesen Sachverhalt kompetent vorgetragen
hat.
Während der langen Pause zwischen Ende der Verhandlung bis zur Urteilssprechung um
16 Uhr waren wir optimistisch. Nur der RA BURGES liess verlauten, man wisse ja nie.
Es wird so wie immer abgelaufen sein: Mit ein paar Telefonaten haben sich die
beteiligten Richter oben abgesichert.
Die Urteilsverkündung
Auf den Zuschauerplätzen hörten wir bestürzt, Frau Dr. MÖCKLI sei wegen übler
Nachrede zum Nachteil des Herrn VETTORI zu 5 Tagessätzen Busse auf Bewährung
verurteilt worden, und sie habe auch die Gerichtskosten als unterlegene Partei zu
zahlen. Also ein eigentliches Justiz-Mobbing. Der beisitzende Richter ALLAN verlas
dann die hingedeichselte Begründung. Unsere Regina MÖCKLI bewahrte stoische Ruhe.
Der Berichterstatter ergriff die Gelegenheit, um die Sache vor den Richtertischen
stehend lautstark auf den Punkt zu bringen:
«Wir haben es hier mit einer unheiligen und perversen Allianz zwischen der Thurgauer Justiz und einem Verbrecher zu tun.»
Das Richterpack nahm diese Stellungnahme stumm zur Kenntnis.
Rechtsanwalt BURGES meldete Berufung an.
Gerhard ULRICH
08.12.19 / GU