in der Sache Rita Rosenstiel

Die Tragödie der mehr als neunzigjährigen Rita Rosenstiel, welche in der vorliegenden Dokumentation beschrieben ist, veranlasste mich, die Petition zu lancieren, die KESB sei der Kontrolle von Bürgerjurys zu unterstellen und einem Computersystem, welches die Bürger unterstützt, was die herkömmlichen Rechtsmittel ersetzt, da diese in der Praxis eh versagen und keiner effizienten Qualitätskontrolle unterliegen. Siehe Aufzeichnung eines solchen Systems, das effizienter, schneller und billiger ist als das heutige: www.youtube.com/watch?v=tCEd0IS0gUo&t=59s

Hiermit begehre ich an, mich zu einer öffentlichen und kontradiktorischen Anhörung vorzuladen, um ein Streitgespräch mit den beiden Hauptschuldigen für das Unglück der 94jährigen Frau in ihrer Anwesenheit zu führen, d.h. mit dem Obergerichtspräsidenten und dem Regierungsrat, mit dem Ziel, die Verfehlungen anerkennen zu lassen, damit Frau Rita Rosenstiel endlich Genugtuung für das erlittene Verbrechen zuteil wird.

Am 23.04.14 hat der Journalist Frederico Camponovo/ 24 Heures den Fall von Rita Agnès Rosenstiel angeprangert, die verbeiständet und dann zwangsweise im Altersheim in Morges versorgt wurde. Ihre gesamte Fahrhabe und persönlichen Sachen wurden verramscht oder vernichtet. Am 08.01.15, ist vom RTS eine Reportage von Jean-Philippe Ceppi zum Thema der Zwangsversorgung ausgestrahlt worden (französisch): http://pages.rts.ch/emissions/temps-present/societe-mœurs/6334067-places-de-force.html#6442230

Die Westschweiz war empört. Frau Rosenstiel, die grosse Verdienste als Förderin von Künstlern hat, wurde mit Sympathie-Mitteilungen überschüttet. Nehmen auch Sie, liebe Leser aus der deutschen Schweiz, zur Kenntnis, wie Rita Rosenstiel von der «Friedensrichterin» in Morges, Véronique Loichat Mira, verbeiständet wurde und man gleichentags die Versorgung in einem Altersheim anordnete, was am 28.01.14 vom ernannten Beistand Jean-Pierre Goetschmann durchgezogen wurde.

Wegen ihres Alters ist ihr Kurzzeitgedächtnis und ihre Widerstandskraft gegen Druck geschwächt. Sie ist jedoch im Alltagsleben autonom (sich waschen, ankleiden und sich bewegen). Ihr Urteilsvermögen ist ungeschmälert und sie arbeitet immer noch alltäglich an ihrem Computer. Ihre physische Körperkondition ist aussergewöhnlich gut.

Rita Rosenstiel reichte am 29.08.14 eine Strafklage gegen Goetschmann ein und am 08.10.14 eröffnete sie ein Zivilverfahren gegen den Waadtländer Staat, assistiert von der Advokatin Anne-Rebecca Bula. Beide Verfahren sind im Sand verlaufen, dank des Einsatzes der «Staatsanwältinnen» Hélène Smith/ Hélène Rappaz (Strafsache) und der «Richterin» Patricia Cornaz (zivil). Die Tinguely-Maschine der «Justizerei» hat in 4 Jahren 4,6kg Akten produziert.

Der Rechtsstreit wurde endgültig mit der von Eric Kaltenrieder aufgegleisten «Transaction» vom 24.05.17 beigelegt, abgezeichnet vom damaligen Obergerichtspräsidenten VD, Jean-François Meylan und dem Generalsekretär der Justiz, Pierre Schobinger, mit welcher Frau Rosenstiel unter Ausnützung ihrer Schwäche hinterlistig betrogen wurde.

Man offerierte ihr "grosszügig" CHF 20'000 Schmerzensgeld gegen den Rückzug ihrer Straf- und Zivilklagen. Ihre gesamte Fahrhabe war aber mit CHF 80'000 versichert; diese liess man verschwinden - die Leiche im Keller von Eric Kaltenrieder. Man findet die Autobiographie, eine humorvolle Odyssee, der 94jährigen Dame im Internet: www.worldcorruption.info/index_htm_files/rr_biographie.pdf

Wenn Sie Krimis mögen, dann werden Sie diese ausführlich und spannend beschriebene Äffäre lieben! Klicken Sie auf diesen Text oder schauen Sie bei unserer Rubrik «Downloads» vorbei , um die ganze Geschichte in einem 13seitigen Dokument zu lesen.

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre.