Der «Richterbeisserprozess» zu Solothurn vom 16. bis 28.02.18

In den guten alten Zeiten des Kalten Krieges hatten die Solothurner die beste Ausbeute bei den Rekrutierungen. Sie sind die zuverlässigsten Eidgenossen.

Der Wachtmeister K.W. a.D. ist ein solcher Patriot. Justizwillkür, u.a. im Zusammenhang mit dem Auseinanderbrechen seiner Ehe und zeitweisem Abbruch der Beziehungen zu seinen Kindern verstärkte in ihm seinen angeborenen, ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Er ist überzeugt, dass man sich bei Verletzungen des Rechtsstaates wehren muss, und dabei geht er nicht gerade zimperlich vor. Wegen wiederholten Tätlichkeiten sass er 5 Jahre in Sicherheitsverwahrung bei einem Urteil von 2,5  Jahren!

Nach seiner Freilassung verfolgte er das Schicksal seines Leidensgenossen Andreas ZAUGG mit, besuchte ihn regelmässig – auch er unbefristet interniert wegen Protest-Bagatelldelikten. Schlussendlich verfügte das Bundesgericht seine Freilassung. Der Solothurner KESB-Häuptling Jürg VÖGTLI (ehemaliger Pfarrherr) legte sich quer und ZAUGG blieb in Verwahrung.

Die «Justizerei» muss periodisch über deren Fortführung entscheiden. K.W. kam dahinter, dass für den 20.06.16, 08 Uhr 00 ein nicht angesagter Prozess vor den Tischen des Oberrichters Frank-Urs MÜLLER angesetzt war, mit dem Ziel, klammheimlich die Internierung seines Freundes zu verlängern.

Als er als Prozessbeobachter im Gerichtsgebäude antrabte, wartete bereits der Gerichtsschreiber SCHALLER auf ihn. Er wollte dem unerwünschten Zaungast zur Ablenkung eine Gerichtsurkunde aufzwingen. K.W. fühlte sich provoziert. Er versetzte dem Schreiber einen Faustschlag und zwei Fusstritte in den Hintern und wollte sich dann trollen. Da trat MÜLLER an ihn heran. Es kam zu einem Gerangel, worauf K.W. weiterlaufen wollte. Der Richter lief ihm aber nach und nahm den Gegner mit einem Polizeigriff in den Schwitzkasten. K.W. fühlte sich angegriffen und wehrte sich – biss MÜLLER in den Daumen. So musste der verletzte MÜLLER den Geheimprozess gegen ZAUGG abbrechen. Die «Richterbeisserei» rief ungewollt die Medien auf den Plan und auch der anstehende ZAUGG-Prozess wurde publik. ZAUGG ist überzeugt, heute dank K.W. nach 2'164 Tagen Sicherheitsverwahrung frei gekommen zu sein. Zaugg betont immer wieder, dass K.W. ihm das Leben gerettet hat.

Am 28.02.18 ist nun der «Richterbeisser-Prozess» mit grossem Mediengetöse beendet worden. Im Saal sassen 2 uniformierte Polizisten und je bis zu 8 Schlapphüte in Zivil, 8 Medienschreiberlinge und 8 andere Prozessbeobachter. Staatsanwältin Kerstin VON ARX beantragte Sicherheitsverwahrung. Dank Magis-Ratten wie ihr leistet sich die Schweiz, proportional zur Bevölkerung den Luxus, 30 bis 40 mal öfter zu verwahren als Deutschland. Kostet den Steuerzahler locker bis zu CHF 1‘000 und mehr je Knast-Tag.

Das Gericht vermied es sorgsam, die Motivation des Täters zu behandeln: Weshalb hatte sich K.W. am Tattag im Gericht eingefunden? Weshalb war er so emotionsgeladen? Weshalb ist er tätlich geworden?

So konnte man den Gerichtsfall auf Nebenkriegsschauplätzen ausfechten.

Eine ganze Reihe von Anklagepunkten hielten der richterlichen Prüfung nicht stand, u.a. die «vorsätzliche schwere Körperverletzung». Hingegen ist der Wachtmeister wegen einfacher Körperverletzungen und anderem Güggelimist als schuldig befunden worden: Mehrfacher Hausfriedensbruch, weil er trotz Hausverbotes die heiligen Stätten der Staatsanwalt besucht hat, um sein Recht auf Akteneinsicht anzumelden; Verstoss gegen das Waffengesetz, weil er sich erdreistet hatte, in einem Warenhaus eine Spielzeug-Pistole aus Plastik zu kaufen und zur Staatsanwaltschaft zu tragen; sexuelle Belästigung weil er der Staatsanwältin Claudia SCARTAZZINI aus der Untersuchungshaft obszöne Drohbriefe geschrieben hatte, weil er sich nicht anders zu helfen wusste.

Der Patriot K.W. wurde erneut zu 34 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Gerichtspräsident Markus CHRIST empfahl dem Verurteilten väterlich, endlich die Zwecklosigkeit seines verbissenen Kampfes gegen die Behörden(-Willkür) aufzugeben und nicht mehr «gegen Windmühlen zu kämpfen». Der Wachtmeister schüttelte beim Zuhören die ganze Zeit den Kopf. Provoziert vom Abkanzeln, fiel er dem Gerichtspräsidenten ins Wort und verliess wütend den Saal. Es ist zu befürchten, dass der uneinsichtige Gerichtspräsident nicht bekehrt worden ist und weiter Verhältnisblödsinn bauen wird. Er verschleudert halt das Geld der Steuerzahler, nicht seines. Dank der Medien-Gehirnwäsche wird er dafür sogar noch von naiven Mitbürgern beklatscht.

In der Presse floss über den Fall viel Tinte. Das Lokalfernsehen war mit dabei. Der Reporter Ralph DONGHI vom Revolverblatt Blick berichtete, K.W. habe den ganzen Kanton Solothurn während Jahren terrorisiert. Wer glaubt das schon? Über den Amtsterror aus der Froschenschau der Justizopfer zu Seldwyla kein Wort.

Morges, den 02.03.18

 

Berichterstatter:

Gerhard ULRICH von Guntalingen
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CH-1110 Morges

0041 78 960 33 97
catharsisgu@gmail.com

 

www.worldcorruption.info/ulrich.htm

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