Darf eine Psychologin jemanden Psychopathen nennen?
Bericht über den Berufungsprozess von Dr. med. Regina MÖCKLI am 24.06.20 vor dem Thurgauer Obergericht in Frauenfeld
Zu den Hintergründen siehe:
www.youtube.com/watch?v=TI1JXvz_6Us
www.trial-watch.com/blog/prozess-vom-051219
Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Das Thurgauer Obergericht konnte nicht über seinen Schatten springen und bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung von Dr. Regina MÖCKLI wegen angeblicher mehrfacher übler Nachrede zum Nachteil des Berufsverbrechers Marco VETTORI (Urteilsdispositiv zugestellt am 02.07.20). Mit anderen Worten: Die Thurgauer Oberrichter Anna Katharina GLAUSER JUNG, Cornel INAUEN und Mario WEBER schlossen sich der unheiligen und perversen Allianz der untergeordneten Thurgauer Behörden mit einem notorischen Kriminellen an.
Dr. MÖCKLI, die wegen ihrer kritischen Einstellung zur forensischen Schul-Psychiatrie seit Jahren vom Thurgauer Beamtenapparat gemobbt wird, hatte im Rahmen einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem vom System geschützten Privatkläger VETTORI denselben u.a. im amtlichen Schriftverkehr in ihrem Psychiater-Jargon als Psychopathen beschrieben. Dies entspricht nicht nur der Realität, sondern ist obendrein sogar Verfahrenswahrheit. In den einschlägigen VETTORI-Urteilen bis hinauf zum Bundesgericht ist dieses Individuum so beschrieben worden.
Wer die Wahrheit sagt, kann gemäss Artikel 173.2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht verurteilt werden. In diesem Fall negieren die Thurgauer Oberrichter ihre eigene Verfahrenswahrheit.
Sehr aufschlussreich war das Plädoyer der Staatsanwältin Pia D’ANGELO. Sie sah sich verpflichtet, den guten Ruf des Gewohnheitsdelinquenten VETTORI zu verteidigen. Das war für diesen Übeltäter ein gefundenes Fressen, sich in seinem persönlich vorgetragenen Plädoyer immer wieder auf die «Frau Staatsanwältin» berufen zu können.
Als aber der Verteidiger von Dr. MÖCKLI, Roger BURGES in seiner Replik widersprach, entlarvte sich dieser VETTORI selbst mit einem Schwall von Anwürfen unter der Gürtellinie – zum Ergötzen der anwesenden Prozessbeobachter. Genervt stürmte der Herr Privatkläger VETTORI schliesslich aus dem Saal, gefolgt von seinem Begleiter vom Strafvollzug (VETTORI sitzt derzeit seine x-te langjährige Strafe ab.).
Alle zugelassenen 8 Prozessbeobachter waren sich nach Ende der Verhandlung einig: Das was im Gerichtssaal gesagt und gehört worden war, hätte zwingend zu einem Freispruch führen müssen. Der Apparat hat wieder einmal bewiesen, dass der Schnee schwarz ist.
Guntalingen, den 15.07.20
Gerhard ULRICH
Prozessbeobachter
Prozessbericht
13 Personen sind als Prozessbeobachter erschienen. Wegen der Corona-Hysterie wurden um 14.12 Uhr nur 8 von ihnen in den Gerichtssaal eingelassen, zusammen mit 2 unabhängigen deutschen Journalisten.
Das Obergericht tagt in Dreierbesetzung mit einer Gerichtsschreiberin. Der Privatkläger, eskortiert von einem Beamten des Strafvollzuges ist von der Staatsanwältin Pia D’ANGELO verbeiständet. Frau Dr. MÖCKLI wird von RA Roger BURGES verteidigt.
Die Präsidentin fragt die Angeklagte, ob sie sich nochmals zu den beklagten Aussagen äussern wolle. Sie stellt die Fangfrage, ob sich Dr. MÖCKLI bewusst sei, dass ihre verwendeten Ausdrücke herabwürdigend seien. Sie antwortet, sie hätte den Mann nur mit den Fachausdrücken der Psychiatrie beschreiben wollen. Sie fügt an: «Ich habe auch eine Ehre.» Sie erzählt von der, teilweise durch VETTORI gegen sie ausgelöste Polizeigewalt (Hausdurchsuchung und brutales Abschleppen in Polizeigewahrsam). Dieses Trauma verfolge sie bis heute und komme immer wieder hoch.
Ihr Anwalt befragt sie, und sie antwortet, sie habe lediglich Tatsachen beschrieben. Es folgen noch andere Fragen. Dr. MÖCKLI bestätigt, vom Kläger massiv beleidigt worden zu sein, und wie es zum Bruch mit VETTORI gekommen sei, der bei ihr nach einer zwischenzeitlichen Freilassung temporär Unterschlupf gefunden hatte.
Die Angeklagte erzählt, wie sich VETTORI im Gefängnis das Vertrauen eines ihrer Familienangehörigen erschlichen und missbraucht hatte. Dieser Angehörige sitzt still im Saal. Es ist ihm anzusehen, dass er es bereut, sich von VETTORI manipuliert haben zu lassen.
Es werden nochmals die Vorkommnisse des brutalen Polizeieinsatzes vom 18.06.14 beschrieben.
14.30 – 14.45 Uhr: Verhandlungspause.
In dieser Pause filmt das anwesende Kamerateam VETTORI bei seiner Rückkehr ins Gerichtsgebäude.
Bei der Wiederaufnahme erkundigt sich Dr. MÖCKLI, wie es komme, dass der Privatkläger diesmal vor Gericht aufgetaucht sei (Er war am erstinstanzlichen Prozess abwesend.). Die Präsidentin erklärt, VETTORI habe eine Anschlussberufung eingereicht und sei deshalb erschienen, um für sich selbst zu plädieren.
Frage von RA BURGES an seine Klientin: «Weshalb hat Marco VETTORI am 16.08.20 die Unterlagen nicht herausgegeben?»
Antwort: «Das war Erpressung.»
Zum Abschluss dieser Befragung führt Dr. MÖCKLI aus, in jenem Zeitpunkt (16.08.20) habe sie Wichtigeres zu tun gehabt, als sich mit dem Streit mit VETTORI zu beschäftigen. Damals sei sie voll damit gefordert gewesen, ihren Angehörigen vor der Sicherheitsverwahrung zu retten.
14.50 Uhr: VETTORI hat keine Fragen an die Adresse der Angeklagten.
Anschliessend verliest RA BURGES auf Hochdeutsch die Begründung, weshalb die Klage abzuweisen sei.
Die Präsidentin kriegt mit, dass ein deutsches Kamera-Team anwesend ist. Umgehend verweist sie auf das Verbot, den Prozess zu filmen (= Sabotage der Wahrheitsfindung).
Frau Dr. MÖCKLI fragt, weshalb man die Staatsanwältin D’ANGELO ausgewechselt habe. Es stellt sich heraus, dass die anwesende Staatsanwältin Pia D’ANGELO ist. Frau Dr. MÖCKLI: «Entschuldigen Sie. Ich habe Sie nicht erkannt, wohl weil Sie Ihre Haare haben färben lassen.» Gelächter im Saal.
Sie beanstandet auch, dass auf der Vorladung VETTORIS’ Teilnahme nicht angekündigt worden sei. Der Betroffene ist sichtlich amüsiert. Sein Opfer ärgert sich. RA BURGES besänftigt seine Klientin.
VETTORI protestiert lauthals, während der Pause, ohne sein Einverständnis gefilmt worden zu sein. Er sagt, er werde klagen, wenn das veröffentlicht würde.
Dann endlich kann RA BURGES sein Rechtsbegehren vorbringen:
1. Frau Dr. MÖCKLI sei der mehrfachen üblen Nachrede freizusprechen;
2. Die Verfahrenskosten seien dem Staat anzulasten;
3. Die übrigen Ansprüche seien abzuweisen.
Es sei Tatsache, dass die Beklagte ihre Beschreibung von VETTORI für wahr gehalten habe. Dazu zitiert er die einschlägige Stelle im Briefwechsel mit dem Justizapparat.
Es müsse erläutert werden, wie Frau Dr. MÖCKLI mit VETTORI Bekanntschaft gemacht habe: Ein Familienangehöriger seiner Klientin sei damals von der Sicherheitsverwahrung bedroht und in einer verzweifelten Situation gewesen. VETTORI hätte ihm seine Dienste als Möchtegern-Jurist angeboten. Erste Begegnung mit Frau Dr. MÖCKLI mit VETTORI im Januar 2013 im Knast von Frauenfeld. Damals sei dem Familienangehörigen auf Grund einer Fehldiagnose eine Zwangsbehandlung angedroht worden. Für seine Klientin sei das ein zermürbender Leidensweg gewesen, ihrem Familienangehörigen ganz allein beizustehen.
Um zu dokumentieren, wie Letzterer in die Fänge von VETTORI geraten sei, habe jener am 28.10.13 eine Vollmacht an RA BURGES unterschrieben und am 21.12.13 Informationen an BURGES übergeben.
Man müsse sich die damalige Notlage dieses Mannes vorstellen, mit einer Sicherheitsverwahrung bedroht zu sein. In dieser miesen Situation habe er sich an jeden Strohhalm geklammert. Und so sei es gekommen, dass VETTORI bei einer nicht langewährenden Freilassung temporären Unterschlupf bei Frau Dr. MÖCKLI gefunden habe. Als RA BURGES ausführt, VETTORI habe sich als Anwalt aufgeführt, grinst der Erwähnte amüsiert.
(Im April 2014 habe der noch immer inhaftierte Familienangehörige RA BURGES von seinem Amtsgeheimnis entbunden.)
VETTORI habe am 09.05.14 einen Brief an Frau Dr. MÖCKLI geschrieben. VETTORI habe als juristischer Berater des Familienangehörigen gewirkt beim Aufsetzen einer Berufungsbegründung.
Im April 2014 sei eine Stillschweigevereinbarung zwischen VETTORI und dem Inhaftierten getroffen worden, und nach dem Bruch zwischen seiner Mandantin und dem Privatkläger habe Ersterer am 24.08.14 ein Hausverbot gegen VETTORI erwirkt. Selbentags sei er in Untersuchungshaft genommen worden wegen neuen Delikten. In der Hausdurchsuchung bei Dr. MÖCKLI wollte die Polizei feststellen, welche Wohnräume VETTORI (damals bereits wieder eingebuchtet) als Wohnraum Rechtens zur Verfügung ständen! Keine, antwortete sie mehrmals. Danach habe er dann völlig unbegründete Klagen gegen seine Klientin eingereicht.
Am 01.10.15 sei VETTORI in Frauenfeld vor Gericht gestanden, unter Anklage eines Millionenbetruges. Er habe unverfroren auf Freispruch plädiert. Darum wirft RA BURGES dem Kläger alle eingeklagten Attribute an den Kopf. VETTORI vergeht das amüsierte Lachen. Er nimmt eilig Notizen. Zwischendurch sitzt er mit verschränkten Armen da.
Gemäss RA BURGES hat die Psychiaterin Dr. MÖCKLI ihre beanstandeten Schriftstellen im Jargon ihrer Branche verfasst. Dies sei als Entlastungselement zu würdigen. Schliesslich sei ja VETTORI laut Obergerichtsentscheid ein notorischer Delinquent.
VETTORI habe mehrfach skrupellos das gegen ihn verhängte Hausverbot gebrochen. Das lässt den Erwähnten vorübergehend wieder zynisch grinsen. BURGES stellt die rhetorische Frage, wie man denn VETTORI anders beschreiben könnte als das die Psychiaterin getan habe, zumal sie von dem Mann in Angst und Schrecken versetzt worden sei, und Polizei und Staatsanwaltschaft nicht das Recht zu ihren Gunsten durchgesetzt hätte. Auch Berufskollegen von Frau Dr. MÖCKLI bezeichneten VETTORI als Psychopathen. Sie habe das nicht als Schimpfwort, sondern als medizinisch-juristischen Begriff verwendet. Sogar in einem Bundesgerichtsentscheid sei festgehalten worden, VETTORI sei teilweise unzurechnungsfähig, weil er ein Psychopath etc. sei. Dann zitiert BURGES einen ganzen Rattenschwanz von Auszügen von Obergerichtsurteilen, wo VETTORI mit den gleichen Attributen beschrieben worden ist.
VETTORI grinst wieder amüsiert, als BURGES dessen Strafregister vorliest. Der Mann kenne weder Einsicht noch Reue.
15.45 Uhr: VETTORI wirft ein, das zitierte Obergerichtsurteil sei vom Bundesgericht aufgehoben worden.
RA BURGES fährt fort. VETTORI notiert eifrig und hört konzentriert zu. Der Anwalt betont nochmals, seine Klientin habe sich an ihren Fachjargon gehalten und nicht im Sinne gehabt haben, VETTORI zu beschimpfen. Das aggressive Verhalten des Mannes sei ja bekannt. Er habe eine asoziale Persönlichkeit. Stellt fest, dass sich der gerichtliche Jargon in Bezug auf VETTORI mit jenem von Frau Dr. MÖCKLI decke. Ihre Fachausdrücke enthielten keine Schuldzuweisungen. Sie habe die eingeklagten Textstellen im Rahmen eines Einsprache-Verfahrens gemacht. Deshalb könne man nicht von mehrfacher übler Nachrede sprechen. Seine Klientin habe diesen VETTORI ja nicht als Hornochse oder ein anderes Wirbeltier beschimpft.
16.00 bis 15.35 Uhr Verhandlungspause.
Dann hat die schwarz gekleidete, schwergewichtige Staatsanwältin Pia D’ANGELO das Wort. Natürlich beantragt sie, die Berufung sei abzuweisen. Sie liest ihren langatmigen Vortrag vom Blatt ab.
Zwischenbemerkung: Es ist schon eigenartig, dass die Staatsanwältin wegen diesem Bagatellfall überhaupt zur Verhandlung erschienen ist.
Laut D’ANGELO sei klar, dass die Angeklagte die Absicht gehabt habe, den (guten) Ruf des Privatklägers VETTORI zu schädigen. VETTORI nickt zustimmend und bewundernd.
D’ANGELO: Es wäre doch für eine Fachärztin ein Leichtes gewesen, sich politisch korrekt auszudrücken. Damit beendigt die Verteidigerin des guten Rufes des Berufsverbrechers VETTORI ihr Plädoyer.
16.47 Uhr: Der Möchtegern-Anwalt VETTORI trägt sein Plädoyer anfangs in Mundart vor. Er will nochmals Fragen stellen. Das wird ihm aber von der Gerichtspräsidentin nicht mehr erlaubt.
Er legt los und liest bebrillt mit Mühe vom Blatt ab:
Man solle den Anträgen der sehr verehrten Frau Staatsanwältin entsprechen.
«Das Opfer, das bin ich.» Gelächter im Saal.
Er sei vom Familienangehörigen von Frau MÖCKLI gebeten worden, ihm juristisch zu helfen, und ihm sei im Gegenzug eine Wohngelegenheit und Arbeit versprochen worden. Bis August 2014 sei alles gut gelaufen. Er habe damals seine Familie nachziehen lassen wollen, und dafür mehr Arbeitsleistung angeboten. Da sei die Wohnungsinhaberin MÖCKLI launisch geworden. Sie habe zum bekannten modus operandi gegriffen und ihn hinausgeekelt und dabei noch seine unschuldige Familie reingezogen.
Wie die Frau Staatsanwältin treffend ausgeführt habe, sei Frau Dr. MÖCKLI nicht kompromissbereit gewesen. Er habe nie einer Fliege etwas zuleide getan. Er verliert sich in einem vehementen Wortschwall.
RA BURGES habe keinen seiner Anwürfe substanziieren können, wie das die Frau Staatsanwältin ja zutreffend gesagt habe. Und: «Weshalb finde ich bis heute diesen Auftritt von Frau MÖCKLI im Internet?» Im Gegensatz dazu habe er nichts im Internet veröffentlicht.
«Wir hören von RA BURGES und Frau MÖCKLI nur Unterstellungen und keine Tatsachen. Sie ist psychiatrisch begutachtet worden.»
Die Anwürfe gegen ihn seien alles Schall und Rauch. Es sei an ihrem und nicht an seinem Gemütszustand zu zweifeln. Sie spiele nur vor, von ihm in Angst und Schrecken versetzt worden zu sein. «Nicht ich habe mich ihr aufgedrängt, sondern umgekehrt.» Sie sei mit einem Messerstecher ins Bett gegangen. Frau MÖCKLI habe den Hausfriedensbruch gar nicht nachweisen können. Er zweifle ohnehin den Berufstitel der Angeklagten an.
Es sei nun über 4 Jahre her, seit sie die eingeklagten Äusserungen gemacht habe.
17.10 Uhr: Das Handy von VETTORI klingelt.
VETTORI fährt fort, die sogenannte Hilfsbereitschaft von Frau MÖCKLI gelte nur in der ersten Zeit. Das sei ihr Geschäftsmodell. Wieder läutet das Handy, und VETTORIS’ Begleiter vom Justizvollzug muss es aus dem Saal entsorgen.
«Wie Frau Staatsanwältin gesagt hat, ist Frau MÖCKLI prozesserfahren.» Ob denn RA BURGES alle Beweise erbringen könne für das, was er gesagt habe? «Suchen wir doch die Wahrheit und laden Zeugen vor und betreiben nicht nur Schaumschlägerei.»
Die Beklagte habe «3 Hunde, die in ihr Haus reinscheissen». Dabei klopft er im Takt mit dem rechten Fuss auf den Boden und gestikuliert.
17.20 Uhr: Die Präsidentin ermahnt VETTORI zur Sache zurückzukommen.
VETTORI bezeichnet BURGES als Fingerhut-Anwalt, worauf der von der Vorsitzerin wieder gerügt wird, zur Sache zurückzukommen. Das bringt den Mann ins Stocken. Er blättert in seinem Papierkram und vermasselt es, einen logischen Abschluss zu finden. Entnervt steht er plötzlich auf und stürmt aus dem Saal. Er schleppt seine 5 – 10 kg schwere schwarze Aktenmappe raus, gefolgt vom Beamten des Strafvollzuges.
Replik von RA BURGES: Er habe 23 Bundesordner aufarbeiten müssen in diesem Fall. Dem Kläger fehle es vollständig an Gefühlen für andere. Alle anderen hätten immer alles falsch gemacht. Schöner hätte sich VETTORI ja eben gar nicht vorführen können.
17.30 Uhr: Die Präsidentin schliesst die Verhandlungen und erklärt, das Urteil werde schriftlich zugestellt.
Die Staatsanwältin rennt aus dem Saal und verschwindet über eine Treppe, die ins Untergeschoss führt. Eskortiert von einem Polizeiauto verlässt sie das Gelände.
Alle Prozessbeobachter, und auch RA BURGES meinen, es sei für Dr. MÖCKLI sehr gut gelaufen, und man könne mit einem Freispruch rechnen. Nur die Betroffene winkt ab: Die Oberrichter könnten doch nicht einfach die Untergeordnete Instanz blossstellen und damit Fehler eingestehen in einem Jahrzehnte dauerndem Mobbing mit seinen Folgen.
Anmerkung zu Polizeigewalt: Frau Dr. Möckli wurde wiederholt bei ihren Besuchen eines sog. psychisch kranken Straftäters (und sog. Psychopathen) gegen ihren Willen länger als nötig in einem fensterlosen Raum festgehalten, sodass sich Claustrophobie/Platzangst mit Hyperventilation) entwickelt hatte. In einer Panikattacke wurde sie vom Gefängnisaufseher veranlasst mit Polizeigewalt aus dem Gefängnis geschafft und über den Parkplatz zu ihrem Auto geschleppt. Danach durfte sie den Insassen nicht mehr besuchen, doch VETTORI wurde zugelassen.
Nachdem sie seit einem Jahrzehnt erlebt, wie psychisch kranke oder auch nur so genannte Straftäter diskriminiert und deren Angehörige misshandelt werden, versucht sie sich für diese Gruppe von Menschen einzusetzen. Als zentrales Beurteilungsinstrument darf hierbei dort der Begriff der Psychopathie ungestraft unreflektiert und voreingenommen verwendet werden.