Bericht über den Berufungsprozess von Stan MAILLAUD

Berühmter Whistleblower gegen die Kinderkriminalität, beim Berufungsgerichtshof von Poitiers, am 19.06.20


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Das Paar SEEMANN & Stan MAILLAUD


www.youtube.com/watch?v=2y1ENHLVrhQ&feature=youtu.be
Video-Reportage (französisch, 27 ½ Minuten)

 

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Janett SEEMANN und Stan MAILLAUD entlarven seit Jahren pädo-satanische Netzwerke. Seit 2006, mit der Vincent-Affäre, dem Beginn ihres Kampfes ist es ihr Lebensziel, diese Verbrechen zu untersuchen und aufzudecken, insbesondere in den französischsprachigen Gebieten. Siehe Stans Buch im Internet: «L'affaire Vincent, au cœur du terrorisme d'Etat». Sie sind die Erzfeinde der Magistrate geworden welche die Pädo-Kriminellen in hohen Positionen bandenmässig schützen. Sie greifen zum fiesen Trick der Klage-Inversion.

Im September 2012 entkam Stan einer Polizeikontrolle (ihm wurde eine Falle gestellt) in der Franche-Comté. Er war schon seit 2006 gesucht worden, weil er den kleinen Vinzenz retten wollte.

Als es der Polizei nicht gelang, Stan zu fassen, nahmen sie im Oktober 2012 seine Frau Janett unter dem Vorwurf der «Verschwörung zur Entführung von Minderjährigen» fest. Als sie provisorisch aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (mit der Aussicht auf einen Prozess, der mit einer Gefängnisstrafe von 10 Jahren Gefängnis enden könnte), fanden Janett und Stan wieder zueinander, und seit 2013 lebten beide im Untergrund. Ihre Flucht auf der Suche nach Lösungen für missbrauchte Kinder aus Frankreich führte sie nach Venezuela, wo Stan schliesslich verhaftet und an Frankreich ausgeliefert wurde (im Juli 2019). Tatsächlich handelte es sich nicht um eine legale Auslieferung. Interpol hat Stan einfach entführt, ohne die Entscheidung des venezolanischen Obersten Gerichtshofs abzuwarten. Diese Berufung ist noch anstehend.

Ende Januar 2020 wurde er vom Gericht von Saintes (Charente Maritime) wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer «kriminellen Vereinigung im Hinblick auf ein Kindesentführungsprojekt» zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Janett lebt derzeit in Deutschland.

Am Freitag, den 19.06.20, fand vor dem Berufungsgerichtshof von Poitiers Stans Berufungsprozess statt, mit einer starken Mobilisierung ihrer Anhänger. Nur fünfzehn wurden in den Gerichtssaal eingelassen.

Was sie während dieser langen Anhörung hörten, beweist mit Sicherheit Stans ehrenhafte Absichten und seine Unschuld. Wäre dieser Prozess gefilmt worden, hätte Stan unbedingt freigesprochen werden müssen. Leider sind die brillanten Plädoyers seiner Anwälte nichts als Luftblasen, und die Richter werden ihre Verfahrenswahrheit zu Papier bringen. Wird das überhaupt die Wahrheit sein?

Das Verbot von Kameras in den Gerichtsälen sabotiert die Wahrheitssuche. Das muss sich ändern. Ausserdem sollten die Richter eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen, in der transparent gemacht wird, ob sie zu Geheimgesellschaften gehören oder nicht.

Es ist anzustreben, dass Prozessbeobachter als Bürgerjurys fungieren können. Die Justiz benötigt eine Kontrolle von aussen her.

 

Guntalingen/ Schweiz, den 29.06.20

 

                                                                  Gerhard ULRICH
                                                                  Internationaler Prozessbeobachter
                                                                  Berichterstatter

 

 

Prozessbericht

 


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Der monumentale Gerichtspalast von Poitiers 


Youcef und ich kamen um 08:00 Uhr vor dem Eingangstor des monumentalen Justizpalastes in Poitiers an. Wir trafen mit einem halben Dutzend anderer Beobachter zusammen, die vor uns angekommen waren. Gegen 08.30 Uhr waren wir fünfzehn auf dieser Terrasse mit Blick auf den begrünten Innenhof vor dem Palast. Die Polizisten schlossen das Eingangstor am Treppenfuss. Uns wurde mitgeteilt, dass der Präsident strikt angeordnet hat, den Zugang zum Gerichtssaal auf 15 Personen zu beschränken.


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Zur Gerichtsverhandlung zugelassene Beobachter

Eine Kohorte von Gendarmen kam in ihren Einsatz-Fahrzeugen an, um ihre Vorhut zu verstärken.



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Eintreffen der Polizei-Eingreiftruppe


Dann folgte die, an den europäischen Gerichtshöfen übliche Durchsuchung am Eingang, die wegen der Feigheit der Magis-Ratten durchgeführt werden. Es gab jedoch keine Identitätsprüfung.

Warten in der Wandelhalle.


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Die eingelassenen Beobachter warten in der Wandelhalle den Verhandlungsbeginn.


Um 09.10 Uhr öffnete sich die Tür des Gerichtssaals. Ein riesiger Raum, der normalerweise 80 Personen Zuschauern Platz bietet - derzeit wegen der Corona-Hysterie auf 40 Plätze reduziert.

Die Mitglieder des Gerichtshofs haben bereits ihre Sitze eingenommen.

Eigenartigerweise zählte ich drinnen 21 Beobachter - 11 Damen und 10 Herren. Der einzige anwesende Journalist war Vincent BUCHE von «Sud Ouest». Dieser Speichellecker der Bosse der pädo-satanischen Netzwerke wird am nächsten Tag ein Pamphlet in seinem Käseblatt veröffentlichen. Wir müssen davon ausgehen, dass 6 Polizisten in Zivil unters Publikum gemischt wurden, um uns in Schach zu halten. Nur 6 Personen im Publikum tragen Masken. Sind dies die 6 Staats-Diener, die inkognito unter uns sitzen? Nur wenige uniformierte Polizisten im Raum.

09.15 Uhr: Präsident Didier DE SEQUEIRA eröffnet die Debatten. Erscheinungsbild des Präsident Didier DE SEQUEIRA von Kopf bis Fuß tadellos, ergraut. Bass-Stimme, aber er wird das Volumen seiner Stimme nicht ausschöpfen. Die 2 beisitzenden Richterinnen sind junge Frauen. Sie tragen keine Gefühlsregungen zur Schau - träge.


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Didier DE SEQUEIRA, Präsident des Berufungsgerichtshofes von Poitiers

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Thierry PHELIPPEAU, Generalstaatsanwalt am Berufungssgerichtshofes von Poitiers

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Francesca SATTA, Advokatin in Santes


Der Platz des Staatsanwalts zu unserer Linken wird von Thierry PHELIPPEAU eingenommen, einem Mann ohne Profil, der wahrscheinlich eben aus seinem Friseursalon kommt. Haarscheitel auf der linken Seite. Er hat eine kleine Tenorstimme.

Auf der gleichen Seite, aber näher beim Volk, sitzt die Anwältin der Zivilpartei, Francesca SATTA, Vertreterin des Privatklägers, d.h. des inzestuösen Vaters der gemeinsamen Tochter, die er mit der Mutter des missbrauchten Kindes, Sandrine GACHADOUAT, hatte. Der Kläger hatte nicht den Mut, selbst zu erscheinen.


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Die Wahlverteidiger des Angeklagten, Me Jean-Pierre JOSEPH (rechts) und François DANGLEHANT (links) sitzen zu unserer Rechten vor dem Glaskäfig des Angeklagten.


Es gibt auch einen Gerichtsschreiber, der offenbar nicht allzu sehr mit dem Protokollieren beschäftigt ist.

Auf der Anklagebank in der Mitte des Raumes steht die mutige Mitangeklagte, Sylvie PEILLERON, die ihr Wohnmobil geliehen hatte, um Stan und Janett für eine Zeitlang unterzubringen.

09.20 Uhr: Stan MAILLAUD betritt den Glaskasten, begleitet von 6 Gendarmen. Youcef* erhebt sich, um seine Hommage an diesen Helden zu bezeugen. Die anderen Beobachter folgen seinem Beispiel. Stan MAILLAUD ist ein Mann in der Blüte seines Lebens, ein schlanker, gebräunter Athlet, gut frisiert, mit einem weissen T-Shirt und einer beigen Hose bekleidet. Er hält sich aufrecht. Dieser Enkel des Sprechers von Radio France libre von De Gaulle in London beeindruckt durch seine Erscheinung. Er scheint von dem Verfahren nicht zerschmettert zu sein. Youcef und Stan grüssen sich auf Distanz mit Zeichen.


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Sylvie PEILLERON unterhält sich mit Stan in seiner Boxe während einer Verhandlungspause


Der Präsident verliest die Anklageschrift oder das Äquivalent in Bezug auf dieses im September 2012 eröffnete Verfahren, in dem Janett SEEMANN und Sylvie PEILLERON als Komplizen von Christian MAILLAUD, bekannt als Stan, benannt werden. Darauf folgt ein langer Monolog des Präsidenten, in dem er den Fall aus der verkehrten Perspektive der «Justizerei» darstellt. Beide Angeklagten müssen aufstehen.

09.40 Uhr: Die Angeklagten dürfen sich gnädigerweise setzen.

Der vorsitzende Richter setzt seinen Monolog fort. Es scheint, dass Veröffentlichungen im Internet ein grosses Problem für den Serail darstellen.

 

10.20 Uhr, Beginn der Beweisaufnahme.

Ab 10.40 Uhr kann Stan seinen beruflichen Werdegang erzählen. Er hat Zeit in Französisch-Guayana und auf der Insel Réunion der Französischen Republik gedient. Er trat aus dem Polizeidienst aus, nachdem er einer Frau zu Hilfe geeilt war, die von drei seiner Kameraden vergewaltigt worden ist. Die Hierarchie deckte die Vergewaltiger. Danach trat er als Fallschirmjäger in den Militärdienst ein.

Nach 3 Minuten unterbricht ihn der Präsident und monologisierte erneut für 3 Minuten. Es folgt eine weitere Unterbrechung um 10:49 Uhr.

An dieser Stelle erzählt Stan, dass das Aufspüren von Kindesmissbrauch seine Spezialität wurde, die er als Patriot ausübte. 

10.55 Uhr Pause.

 

11.15 Uhr Wiederaufnahme der Verhandlung.

Stan erzählt über seine Zeit in der Armee. Bald kam es zu einem Konflikt mit seinen Vorgesetzten, die zu Falschbeschuldigungen griffen. Er trat aus der Armee aus.

Im Jahr 2004 gründete er seine eigene Sicherheits- und Schutzagentur, die ein wirtschaftlicher Erfolg war.

Er erzählt von seinen Verwicklungen in Madagaskar.

In einer freien, gut strukturierten Rede beschreibt er verschiedene Fälle von Kindesmissbrauch. Er zitiert die Namen der Täter und benennt die involvierten Richter beim Namen. Er präzisiert mit grosser Beredsamkeit souverän die genauen Daten. Sein Gehirn arbeitet blitzschnell.

Stan spricht über die gesellschaftliche Geissel der Pädo-Kriminalität und beschreibt ausführlich den massiven Einfluss der Freimaurerei, welche dieses Krebsgeschwür deckt. «Das große Problem ist eine Justiz, die nicht Recht spricht und Pädo-Kriminelle schützt. Die Wahrheitssuche wird sabotiert. Zur Aufdeckung dieser Verbrechen sind unabhängige Organisationen notwendig.» Sein Vortrag ist ergreifend. Die Aufrichtigkeit des Mannes ist offensichtlich.

Dann spricht Stan über den Ablauf des Verfahrens, welches mit den Netzwerken des Schreckens im Zusammenhang steht. Er erklärt sein Konzept, das darin besteht, die schützenden Elternteile zu identifizieren und deren Zeugenaussagen zu sammeln und im Internet zu veröffentlichen.

Der Präsident interveniert. Er möchte wissen, ob Stan nie von Zweifeln geplagt worden wäre... Seine nachfolgenden Fragen werden in die gleiche Richtung gehen. Er besteht darauf. Dies verdeutlicht die Stossrichtung des Präsidenten. Stan erklärt selbstbewusst seine Technik der audio-visuellen Aufzeichnung.

Der Präsident fragt erneut, ob Stan nie Zweifel gehabt hätte... Der Befragte antwortet: «Wenn ich die Beweise habe, werde ich alles tun, um die missbrauchten Kinder zu retten. Es gibt Magistrate, die zu verhaften sind.» Er steht zu seinem Engagement. Der Präsident beruft sich auf die durch Gerichtsurteil festgestellten Verfahrenswahrheiten, die den Feststellungen des Angeklagten widersprächen.

RA DANGLEHANT greift ein, um seinem Mandanten vor der Boxe des Angeklagten ein Dokument zu überreichen. Nach Prüfung sagt Stan, dass er seine Unterschrift erkenne, aber bestreitet, der Verfasser zu sein. «Ich verstehe nicht, wie ich das hätte tun können». Ein Rätsel.

Stan beklagt sich, erschöpft zu sein. Nach dem Besuch seines Anwalts JOSEPH am Tag zuvor im Gefängnis, wo die beiden Männer keine Masken getragen hatten, wurde er mit einer Strafe von zwei Wochen Karzer schikaniert. Er klagt über seine nicht behandelten Schmerzen. Trotz seiner Müdigkeit ist er ein energischer und selbstbewusster Mann. Er kommt auf das Thema zurück. Mit Elan prangert er das Verbrechen an. RA DANGLEHANT greift ein, um ihn zu beruhigen. Stan fügt hinzu, dass er sich selbst zu seinen Veröffentlichungen im Internet gratuliert.


RA JOSEPH interveniert zum ersten Mal. Er wendet sich an den Präsidenten: «Kennen Sie die enorme Zahl misshandelter junger Mädchen?».

Kurze Intervention des Präsidenten an die Adresse des Angeklagten: «Auf welche Elemente haben Sie Ihre Aussagen gestützt?»

Stan wird emotionell, hat sich jedoch unter Kontrolle. «Ich habe sie, die Zweifel, ja».

Er beklagt sich über die Verfolgung seiner Frau Janett durch die Justiz, die für vier Monate ins Gefängnis geworfen wurde. «Sie hat absolut nichts Illegales getan. Wenn man Menschen für ihr Engagement ins Gefängnis stecken will, ist das wirklich gefährlich». Ein leichtes Lächeln huscht über sein Gesicht (in Gedanken bei seiner Frau?).

Er demontierte die Anklageschrift und protestierte vehement dagegen, dass man ihm vorwirft, Gründer einer kriminellen Organisation zu sein.

13.15 Uhr: Sylvie PEILLERON muss aufstehen und sich verteidigen. Sie steht gelassen dazu, was sie für die gute Sache getan hat. Sie wird nicht in die Knie gehen.

 

13.30 Uhr: Die Anwältin des Privatklägers SATTA befragt Frau PEILLERON. RA DANGLEHANT fügt eine Frage betreffend ein Telefongespräch hinzu, das «über sie als Komplizin» übermittelt wurde.

Dann stellt der «Staatsanwalt» dem Angeklagten die Frage:

«Warum sind Sie nach der Verhaftung Ihrer Partnerin nicht aus dem Untergrund aufgetaucht, um Ihren Mut zu zeigen?»

Stan erklärt, dass er es tun wollte, aber dass Janett ihn über Dritte gebeten hatte, nicht in diese Falle zu tappen. Diese Reaktion verärgerte offensichtlich PHELIPPEAU. Stan wirft dem System vor, seine Frau illegal verhaftet zu haben. Der «Staatsanwalt» lässt sich zu der Aussage hinreissen, dass bei der Ergreifung von Straftätern alles erlaubt sei. Zu diesem Punkt fragt Stan, ob dies das Ziel im Fall Outreau gewesen sei: unschuldige Menschen einzusperren. PHELIPPEAU antwortet nicht mehr.

Der Vorsitzende möchte nochmals wissen, ob der Angeklagte niemals Zweifel gehabt hätte. «Woher wissen Sie, dass es eine Vergewaltigung gab? Wie beurteilen wir, was Kinder sagen?»

Stan entgegnet ruhig, dass er nicht behaupte, ein Monopol auf die Wahrheit zu haben. In einem Fall (dem Fall Vincent) hatte er die Polizei über seinen Verdacht auf den mutmasslichen Vergewaltiger informiert, aber die Polizei hatte keine Untersuchungen eingeleitet.

(Es wurde also eindeutig ein Verbrechen vertuscht).

Me JOSEPH fragt seinen Klienten, ob der Privatkläger in seiner Kindheit durch sexuellen Kindesmissbrauch gezeichnet worden sei. Stan antwortet mit Ja. Nach Angaben dessen Ex-Frau Sandrine GACHADOAT war der Vater der Kinder selbst als Kind missbraucht worden. Er sagt, dass solche Opfer oft selbst zu Tätern werden.

13.45 bis 14.30 Uhr Pause

Ich frage meine Kollegen, ob ein Journalist anwesend ist oder war. Man sagte mir, dass ein Vertreter von France 3 gekommen wäre, ohne das Gerichtsgebäude zu betreten, und dass er den ganzen Morgen draussen geblieben sei. Draussen sei aber ein Schweizer Fernsehen. Diese Leute seien zu spät eingetroffen, und seien draussen geblieben.

Von der Terrasse mit Blick auf den Innenhof vor dem Palast entdecke ich eine Menge von Stans Anhängern, die draussen ausgesperrt geblieben sind. Ein Mann auf dem Rasen gestikuliert, bis ich ihn bemerke und erkenne: Es ist Gérard SCHELLER aus Genf. Ich gehe nach unten und erfahre, dass er gekommen ist, um David PLATEK zu ersetzen, den Journalisten, der die Youtube-Plattform «What a beautiful world» unterhält. Das Schweizer Fernsehen ist also Gérard SCHELLER. Ich sage ihm, dass es drinnen genügend freie Plätze gibt, aber es ist ihm unmöglich, mit den Polizisten über eine Einlassgenehmigung zu verhandeln.


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Stans Unterstützer, die ausgesperrt blieben


Dann entdecke ich Youcef, wie er den draussen ausgesperrten Aktivisten, die in einem Halbkreis vor ihm sitzen, ein Briefing gibt, um sie auf den neuesten Stand zu bringen, was morgens drinnen passiert ist. Er ist sehr optimistisch, da Stan seine Version der Fakten präsentieren konnte. Ich sage ihm, dass ich seinen Optimismus nicht teilen kann. Wahrscheinlich bin ich in den 20 Jahren, in denen ich den Gerichtszirkus beobachte, zu pessimistisch geworden.


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Youcef WATELI gibt ein Briefing für Stans Unterstützer, die nicht zu der Anhörung zugelassen wurden


Bevor wir die Treppe hinaufsteigen, empfehle ich Gérard SCHELLER dringend, Youcef nach dem Prozess zu interviewen.

 

14.50 Uhr, Wiederaufnahme der Verhandlung. Vorgeplänkel des Präsidenten. 

15.00 Uhr, Plädoyer des Mannweibes, RA SATTA, die den nicht aufgetauchten Privatkläger vertritt. Ihre Stimme ist gut hörbar, aber unangenehm und kreischend.

Sie behauptet, dass ihr Mandant das Opfer sei, das von Stan zu Unrecht wegen inzestuöser Handlungen beschuldigt werde. Stan sei nicht Opfer, sondern der Zorro. Die Mutter, auf deren Seite Stan stand, soll ein Fall für den Psychiater sein. Sie sagt zu Stan: «Die Wahrheit ist, dass Sie völlig falsch lagen». Und es gäbe weitere Opfer des Angeklagten. «Die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfskräfte werden angeklagt. Dies ist sehr schlimm. - Die Tatsache, dass Leas Mutter immer noch Kontakt zu ihrer Tochter haben will, ist unerträglich!» Sie fügt hinzu, dass es ihr Wunsch sei, dass die Gesellschaft geschützt werde.

 

15.20 Uhr, Plädoyer des «Generalstaatsanwalts».

Er beginnt damit, seine Brille zurechtzurücken. Er und seine Komplizin, RA SATTA, haben offensichtlich keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten - eine Haltung, die nur dem Angeklagten angelastet wird.

Seine schwach hörbare Rede konzentriert sich auf den Vorwurf, dass Stan angeblich der Kopf einer kriminellen Organisation sei.

Zwischenbemerkung: Als Stan am 22.09.12 in der Franche-Comté aus einer Polizeikontrolle entkommen war, fiel sein Notizbuch mit den Aufzeichnungen seiner Untersuchungen in die Hände der Gendarmerie. Auf dieser Grundlage haben die Ankläger das Verbrechen der vorsätzlichen Entführung eines Kindes zusammengedeichselt. Das beglückte natürlich PHELIPPEAU. Er beruft sich immer wieder auf die Organisation von Übeltätern.

Diese lange und langweilige Rede geht Me DANGLEHANT auf die Nerven. Er steht auf und geht hin und her. Der «Staatsanwalt» fährt fort, seinen Redestrom fliessen zu lassen und reibt sich ständig die Hände.

 

Pause von 16.40 bis 16.50 Uhr

Ich zähle 60 Demonstranten auf dem Rasen vor dem Justizpalast.

 

16.50 Uhr, Plädoyer von RA DANGLEHANT

Er stellt sich vor die Richter und benutzt ein Flipchart, um wichtige Orientierungspunkte zu visualisieren.

Er weist auf zwei formale Mängel hin:

  1. Stan befindet sich immer noch in Untersuchungshaft und kann jederzeit seine Freilassung beantragen. Er tat dies vor Monaten, und das Gerichtssystem traf innerhalb von 2 Monaten keine Entscheidung. Das Gesetz der Französischen Republik sieht in diesem Fall die zwingende und sofortige Freilassung durch Zwischenentscheid vor.

  2. Kurzer Einwurf des Grundsatzes, dass der Zweifel dem Angeklagten zu Gute kommen muss.
     
  3. Der Untersuchungsrichter musste die im Untersuchungsmandat vom 16.09.12 enthaltenen Vorwürfe in Bezug auf Sachverhalte, die im Juni 2012 stattfanden, untersuchen. Die erstinstanzliche Verurteilung enthält keine Fakten betreffend diesen ursprünglichen Auftrag. Leider verlängerte der Ermittler seinen Auftrag über dieses Datum hinaus, ohne dazu beauftragt worden zu sein. Dies machte es möglich, eine Anklage wegen vorsätzlicher Kindesentführung zusammenzubasteln (durch Verfälschung der Eintragungen in dem Notizbuch, das am 22.09.12 in die Hände von Polizeibeamten gefallen ist), was einen falschen Anschein der Legalität erweckt. Ein Untersuchungsrichter kann nicht in einem Fall tätig werden, für den er kein Mandat erhalten hat, weil er keinen gültigen Titel hat, der ihm die Zuständigkeit überträgt.

Folglich beantragt Me DANGLEHANT im Namen seines Mandanten die Aufhebung der Überweisungsverfügung und des Gerichtsurteils – kurzum: des Verfahrens.

Nach Angaben des Anwalts ist sein Mandant nicht auf klassische Weise angeklagt worden. Es gibt keine Aufzeichnungen über die Ermittlungen. Dokumente sind aus der Akte verschwunden. Zudem war der Untersuchungsrichter ein Praktikant. Der Präsident wirft ein dieser Magistrat sei für die Ermittlungen zuständig gewesen.

Abschließend wiederholt RA DANGLEHANT den Antrag, diese Entscheidungen für nichtig zu erklären, weil sie auf Inkompetenz beruhen.

 

18.00 Uhr, Plädoyer von RA JOSEPH

Zunächst nimmt er das Plädoyer der Anwältin des Privatklägers auseinander.

Er erwähnt die Tatsache, dass Frankreich in Bezug auf die Haftbedingungen, einschließlich der schlechten medizinischen Versorgung, an vorletzter Stelle der europäischen Länder steht. Er geisselt, dass sein Klient, der es gewohnt sei, sich gesund biologisch und vegan zu ernähren, keinen Zugang zu dieser Art von Lebensmitteln haben kann. Der Anwalt protestiert gegen das Versäumnis medizinischer Konsultationen zur Behandlung der Gesundheitsprobleme seines Mandanten zu arrangieren. «Ich habe gestern die Gefängnisverwaltung angerufen. Mir wurde gesagt, dass demnächst eine Konsultation stattfinden würde. Und das nach 6 Monaten Wartezeit!»

RA JOSEPH prangert die Unverhältnismässigkeit der Sanktion an, für einen Mann, der ohne jegliche Profitgier gehandelt hat. Er sagt, es sei lächerlich, eine Akte mit 8 Kartons zusammengestellt zu haben, wo es kein Fleisch am Knochen habe.

Es wurde veranlasst, dass sein Mandant von den Medien durch den Dreck gezogen wurde, die ihn als Guru einer kriminellen Sekte bezeichneten. Tatsächlich ist er ein Whistleblower, der von den Opfern sehr geschätzt wird.

Nach einer kurzen Pause fügte er hinzu, dass er noch nie eine Akte gesehen habe, in der keine Zeugen zur Befragung durch den Untersuchungsrichter vorgeladen worden seien.

«Das Wichtigste ist, dass Herr MAILLAUD aufrichtig glaubte, dass diese Kinder Opfer waren. Und da die Justiz sich geweigert hat, zu ermitteln, war es legitim, die Schuld der Täter zu unterstellen»

Nach Angaben des Anwalts hat die Polizei die Fotokopie eines Kronbeweisstückes in der Akte gefälscht.

Der Anwalt lobt das Engagement seines Mandanten zur Bekämpfung pädo-satanischer Netzwerke. Und heute wird er wegen seines noblen Engagements angeklagt.

«Welche belastenden Elemente wurden gefunden, um ihn anzuklagen? Nicht viel. Es hat nie eine konzertierte Aktion einer kriminellen Organisation gegeben. Er schrieb in sein Notizbuch (das den Bullen in die Hände fiel): "Hätte ich einen Akt der Pädophilie entdeckt, hätte ich gehandelt." Der Generalstaatsanwalt verdrehte diesen Satz.»

JOSEPH stellt die Ermittlungsergebnisse vor, die ein Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den sexuellen Missbrauch von Kindern in Frankreich erarbeitet hat. «Es hinterlässt ein vernichtendes Bild von Frankreich».

Er greift den Fall Vincent auf. «Wir hörten vom Generalstaatsanwalt, dass es eine Untersuchung gab. Es ist eine Tatsache, dass sich die Ermittlungen so lange hinzogen, dass der Verdächtige Zeit hatte, die Gegenstände im Keller seines Gebäudes (dem Tatort) verschwinden zu lassen.»

Der Staatsanwalt kratzt sich offensichtlich wütend am Hals.

Der Vortragende fährt fort: «Warum dieses Missverhältnis? In Fällen großer Gewalt werden milde Strafen verhängt, aber ein Whistleblower wird sehr scharf verurteilt.»

Die Anwältin des Zivilklägers verlässt den Saal um 18.35 Uhr.

JOSEPH: «Die Vorwürfe der Zivilpartei sind unbegründet. Stans angebliches Opfer, laut Staatsanwaltschaft ein 12-jähriges Mädchen, das 6 Minuten lang von der Freundin meines Mandanten befragt wurde, zeigt keine Symptome einer erwiesenen Pathologie. Es war keine traumatisierende Diskussion. Dies ist ein von der Anklage zusammengebasteltes Verfahren.»

 

Um 18.40 Uhr präsentiert Me DANGLEHANT die Schlussfolgerungen:

«Es ist unseriös, dass der Staatsanwalt behauptet, es habe eine kriminelle Vereinigung gegeben. Es gab nie das Ziel einer Kindesentführung. Ihre Gerichtsbarkeit hat keinen Beweis für die Schuld von Herrn MAILLAUD.»

Er wiederholt, dass der Zweifel dem Angeklagten zu Gute kommen muss und bittet erneut um sofortige Haftentlassung.

18.45 Uhr: Anwältin SATTA kehrt in den Saal zurück.

Schliesslich protestiert RA DANGLEHANT dagegen, dass die französischen Behörden zu der Zeit, als Stan in Venezuela in Auslieferungshaft war und auf seine Auslieferung an Frankreich wartete, ihre venezolanischen Kollegen heimtückisch desinformierten, dass Stan ein Pädo-Krimineller sei.

Er fordert wiederum die umgehende Freilassung. 

18.47 Uhr: Der Präsident unterbricht kurz die Sitzung. Man kann sich vorstellen, dass er seinen Vorgesetzten anrief, um Anweisungen zu erhalten.

 

19.00 Uhr. Wiederaufnahme. Keine Replik, weder von SATTA, noch von PHILIPPEAU. 

Letzte Worte von Sylvie PEILLERON.

19.05 Uhr, Stan ist dran. Er sagt, er sei entschlossen, auch nach seiner Freilassung weiterhin der Gesellschaft zu dienen, um gegen Pädo-Kriminalität zu kämpfen.

 

Der Präsident gibt bekannt, dass das Urteil am 08.07.20 verkündet wird. Der Antrag auf sofortige Freilassung wird abgelehnt. 

Wir gehen hinaus und werden vom «Schweizer Fernsehen» erwartet, das auf uns wartet, um Stans 2 Anwälte zu interviewen.


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Geselliges Abendessen der Beobachter


Guntalingen/ Schweiz, den 29.06.20

 

                                                                  Gerhard ULRICH
                                                                  Internationaler Prozessbeobachter
                                                                  Berichterstatter

 

 

Die Hintergründe des Falls Janett und Stan auf Französisch und Deutsch, 3 ½ Stunden: www.youtube.com/watch?v=Ux_cLvHWRgc&feature=em-uploademail


* Bericht des Prozessbeobachters Youcef WATELI

«Ich war bei Stans Prozess in Poitier: Das hätte man mitanhören und -sehen sollen, wie er sich an das Gericht wandte, um zu beweisen, dass er wirklich Fälle von Kindervergewaltigung untersucht hatte.

Er sagte sehr konkrete Dinge und sagte dem Richter, dass er seine Akten auswendig kenne und dass er immer noch alle Beweise habe! Er sagte sogar, dass er sich mit drei Gendarmen geprügelt habe, die angekündigt hatten, einen jungen illegalen Einwanderer vergewaltigen zu wollen, den sie an die Grenze abschieben sollten; und dass Stan einmal Zeuge einer Vergewaltigung durch mehrere Gendarmen seiner Brigade gewesen sei! Als er dies meldete, wurde er aus der Gendarmerie hinausgeworfen.

Die Richter und der Anwalt der gegnerischen Partei verstanden, dass sie für ihre Immatrikulationsnummer viel riskierten. Also vermieden sie es, sich einzumischen.

Es muss eine Anweisung gegeben haben, Stan in Haft zu halten, weil Rechtsanwalt DANGLEHANT (ein Strafrechts-Experte) ihnen die willkürliche Inhaftierung und in diesem Fall mehrfache Missbräuche und Unregelmäßigkeiten aufzeigte.

Er sagte unumwunden, dass sie, wenn sie ihn nicht sofort freiließen, schwere Sanktionen und sicherlich ihre Karriere riskierten. Ich glaube, Stan läuft Gefahr, erschossen zu werden. Er ist sich dessen bewusst, weil er ihnen gesagt hat: Er kämpft für ein Ideal und riskiert mehrere Jahre Gefängnis, weil er internationale pädophile Verbrechen anprangert, anstatt ein ruhiges Leben zu Hause bei seiner tapferen Freundin zu führen.

Als der Richter ihn fragte, warum Stan hinter «den schwarzen Roben» her sei und was er tun werde, wenn er aus dem Gefängnis käme, entgegnete Stan, er habe gegen niemanden im Visier. Er fragte jedoch, worauf die Richter warteten, um endlich einzugreifen und etwas zu tun, um die Kinder aus den Netzen des Schreckens zu retten.

Stan hat den französischen Justizministern bereits umfangreiche Akten übergeben, und er hat noch mehr! Sein Bedürfnis auf medizinische Versorgung hat für ihn Priorität, aber in Kenntnis der offensichtlichen Verbrechen der Pädo-Kriminalität ... werde er nicht tatenlos zusehen. »