Berichte zum Prozess gegen Claudia May

Claudia MAY und ihr Bruder wurden gleich nach der Geburt ihren Eltern zwangsweise entzogen und in ein staatliches Säuglings- und Kinderheim der DDR eingewiesen.

Frau May wurde als Kind und Jugendliche nach Inhaftierung des Vaters zwangsweise zu den Vernehmungen des Ministerium für Staatssicherheit zugeführt, weil die bereits schwersterkrankte Mutter durch die MfS-Verhöre nicht mehr vernehmungsfähig war und an den Folgen viel zu früh verstarb. Claudia und Michael May verfielen in Kollektiv-/ Sippenhaft für ihre zu Unrecht politisch vom SBZ- und DDR-Regime verfolgten Eltern. Der normale Bildungs- und Berufsweg wurde von Staats wegen verboten. Den Nachkommen der zu Staatsfeinden degradierten Eltern verblieben als Ausgestossene der Sozialistischen Volks- und Planwirtschaft der DDR nur Hilfsarbeitertätigkeiten in den wenigen, nach der Enteignungsphase im Jahr 1972 verbliebenen Privatbetrieben.

Am 27.10.2003 wurden sie ohne Gerichtstitel illegal aus ihrem Erbgrundstück in Erfurt, Am Stadtpark 34 zwangsausgeräumt und auf das benachbarte Grundstück «Erfurt, Schulze-Delitzsch-Straße 14» umquartiert. Als Vorwand musste eine amtlich verfügte «akut lebensbedrohende Bau- und Personengefährdung» herhalten, die von den Behörden selbst verursacht worden war. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte die Zwangsräumung ausdrücklich verboten.

Am 17.06.2015, dem öffentlichen Gedenktag der Opfer des SED-Regimes, wurden sie – trotz dieses Verbots des Thüringer Oberlandesgerichtes/ Verfassungsgerichtes (7 U 141/08) – auch aus dieser Wohnung mit polizeilicher Gewalt in die Obdachlosigkeit hinausgeworfen. Ihr gesamtes Hab und Gut wurde konfisziert.

Das Unrecht wurde so nach der Wiedervereinigung potenziert. Die Bezugsleistungen sowie die Kapitalentschädigung zum Abgelten der einstigen Verfolgungen in der DDR sind von Amtes wegen gepfändet. Damit wird die deliktische Vermögensverschiebung der Täter hoheitlich mit Gewalt vertuscht.

Die Opfer werden dafür sogar noch finanziell ausgeblutet. Die Nazis lassen grüssen. Die BRD potenziert so seit 30 Jahren nachhaltig das vorangegangene SBZ-/DDR-Unrecht. Im Vergleich dazu war die DDR ein moderater Staat.

Weil Frau May die Vorgehensweise der Akteure als kriminell bzw. mafiös bezeichnete, wurde sie erstinstanzlich wegen Beleidigung verurteilt.


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Im Prozessbericht finden Sie einen Link zum Video auf unserem YouTube-Kanal.


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