Berufungserklärung

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Der Schreibtischtäter
Marko CESAROV




Strafkammer des Obergerichts BE
Hochschulstrasse 17
Postfach
3001 Bern


Morges, den 08.03.21



Schriftliche Berufungserklärung betreffend Urteilchen vom 23.02.21
PEN 20 833 SCE


Meine Damen und Herren,


Zulässigkeit

Das begründete Urteilchen, für welches sein Urheber CESAROV 1 ½ Monate Gehirnarbeit investiert hat, ist mir am 24.02.21 notifiziert worden. Die Eingabefrist zum Einreichen der begründeten Berufung läuft somit am 16.03.21 ab. Dieselbe wird heute auf den Postweg gebracht, ist somit formell zulässig.



Vorbemerkung

Es war mir vergönnt, anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 14.01.21 darzulegen, dass keine internationale Instanz die Menschenrechte durchsetzt.

Siehe Protokoll der Verhandlung, Seite 3, Zeilen 30-35.

Dies ist u.a. auf meinen Portalen Evidenz-basiert nachgewiesen: www.worldcorruption.info/ulrich.htm

Im Fall von Zensur einsteigen über einen Proxy, z.B. https://kproxy.com/

www.swiss-despots.watch

www.trial-watch.com

Deshalb herrscht auch in der Berner Justiz ungeniert die Korruption: www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2020-04-07_Luecke-d.pdf

Es wäre nun müssig, Euch deshalb in den Ausstand schicken zu wollen. Ihr genügt ja Euch selbst wie weiland der russische Zar. Deshalb verzichte ich auf ein Ausstandsbegehren, spreche Euch aber ab, ein unabhängiges und neutrales Gericht zu sein.



Der Hintergrund dieses hirnrissigen Verfahrens

Am 16.05.20 bin ich nach Bern gefahren, um an einer vermeintlich bewilligten Demonstration gegen die willkürlichen Grundrechtseinschränkungen des Bundesrates im Rahmen der nie dagewesenen Corona-Pandemie teilzunehmen. Gemäss der aufgeblähten WHO-Statistiken wären bis dato 2,5 Mio Menschen an Covid-19 gestorben, wobei diese Zahlen dank eines völlig unbrauchbaren Testes zustande gekommen sind: https://nichtohneuns-freiburg.de/20-gegen-drosten-neues-kapitel-im-retraction-prozess/


Sogar auf der Grundlage dieser fragwürdigen Zahlen sind lediglich 0.033 % der 7.8 Milliarden Erdbewohner vom bösen Killervirus dahingerafft worden, das heisst einer von 3'000 Menschen, und das in einem Durchschnittsalter, das über der statistischen Lebenserwartung liegt! Jeder, der die Propaganda-Medien ausschaltet und dafür sein Gehirn einschaltet (Intelligenz-Test), versteht, dass es bei dieser Plandemie nicht um ein Gesundheitsproblem geht, sondern um den vom WEF-Boss Klaus SCHWAB in seinem Buch «The Great Economic Reset» festgehaltenen Fahrplan, die Völker der Erde zu unterwerfen: www.youtube.com/watch?v=wYf-3PhzAJM&feature=youtu.be


www.journalistenwatch.com/2021/03/05/unterwerfung-bevoelkerung-global/



Die ganze Hysterie ist vom britischen Mathematik-Professor Neil FERGUSON im Februar 2020 losgetreten worden, der orakelte, der böse Corona-Virus werde 100 Millionen Menschen dahinraffen: www.imperial.ac.uk/news/196234/covid-19-imperial-researchers-model-likely-impact/



Koryphäen wie John IOANNIDIS, Wolfgang WODARG, Sucharit BHAKDI, Christian PERRONNE, Anders TEGNELL etc. widerlegten umgehend diese Katastrophenprophezeiung anhand von Fakten. Der Verlauf der Seuche gab ihnen Recht. Sie wurden aber von den Propaganda-Medien nicht nur nicht angehört und zensuriert, sondern auf übelste verleumdet.


Sogar als Laie durchschaute ich recht schnell, dass wir es mit dem grössten Schwindel der Menschheitsgeschichte zu tun haben. Schon am 22.03.20 veröffentlichte ich meine Stellungnahme dazu: www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2020-03-22_covid-19.pdf


Repräsentieren wir die Weltbevölkerung 2020 anschaulich mit einem Mast von 7.8 m Höhe. 1 m entspräche 1 Milliarde Menschen. Im vergangenen Jahr verzeichnete man weltweit schätzungsweise 57 Mio Todesfälle. Das entsprächen 5.7 cm auf dem 7.8 m-Mast. Die erwähnten offiziellen Covid-19-Todesopfer von 2.5 Mio entsprechen 4 % aller Todesfälle, bzw. 2.5 mm am 7.8 m-Mast. Absolut unbedeutend für die Spezies Homo sapiens. Und man müsste redlicherweise die Zahl von 2.5 Mio Corona-Toten noch durch 2 oder 3 teilen, wegen der beobachteten Bescheissereien.



Nun zurück zu meiner Reise nach Bern am 16.05.20:

Als ich auf der Berner Allmend ankam, wurde ich von der Polizei rüde des Platzes verwiesen und belehrt, dass die Demonstration verboten worden sei. Ich verliess die Allmend, überquerte die Strasse und sang dann auf dem Vorplatz des Wankdorf-Einkaufszentrums spontan die Nationalhymne. Daraufhin wurde ich von der Berner Polizei vorübergehend verhaftet und wegen angeblich unerlaubter Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration gebüsst. Siehe:
www.youtube.com/watch?v=gxMCCI4qoeQ



Kommentar zum angefochtenen Urteil

Selbstverständlich übergeht das Richterlein CESAROV meine Version, wie es am 16.05.20 vor dem Einkaufszentrum Wankdorf/Bern wegen des Absingens der Nationalhymne zu meiner vorübergehenden Verhaftung gekommen ist. Siehe www.youtube.com/watch?v=gxMCCI4qoeQ
Stattdessen bezieht er seine Urteilsbegründung auf die fragwürdigen Behauptungen der Polizeier vor Ort, wo tatsächlich u.a. folgende bestrittenen Behauptungen aufgestellt wurden – Zitat aus dem angefochtenen Urteil, S. 3, Anklagevorwurf: «Er (ULRICH) stand dann – nach Absprache mit Organisatoren – neben das Allmend-Gelände, trug eine Leuchtweste, rief mit einem Megafon-Lautsprecher Parolen für die weggewiesenen Demonstranten, sang Strophen der schweizerischen Nationalhymne und forderte die anwesenden Personen durch Worte und sein Verhalten auf, an der politischen Kundgebung teilzunehmen.»


Diese Behauptungen sind falsch. Richtig ist, dass ich der Aufforderung der Polizei nachgekommen bin, das Allmend-Gelände verliess, die Strasse überquerte und mich auf den Vorplatz des Wankdorf-Einkaufszentrum begab. Dort versandte ich eine Mail an die Person, welche mich auf diesen Event aufmerksam gemacht hatte, habe aber nie eine Antwort gekriegt. In diesem Mail kündigte ich lediglich an, dass ich die Nationalhymne singen würde. Von einer Absprache kann bis zum Beweis des Gegenteils nicht die Rede sein. Ebenfalls habe ich, bis zum Beweis des Gegenteils, überhaupt niemanden aufgefordert, an einer politischen Kundgebung teilzunehmen. Polizisten sollten sich gefälligst an beobachtete Tatsachen halten und nicht in betrügerischer Absicht ihre Fantasien walten lassen.


Auf Seite 3 in medio wird auf einen mir unbekannten Anzeigerapport vom 16.06.20 verwiesen. Hiermit begehre ich an, dass mir dieses Aktenstück ausgehändigt wird.


Seite 3 in fine: «Gerhard ULRICH (…) habe mit seinen Parolen zu einer nach der COVID-19-Verordnung 2 verbotenen Veranstaltung oder Menschenansammlung aufgerufen.» Als Beweismittel wird auf ein nichtssagendes Foto hingewiesen!!


Beinahe 1 Monat später, am 11.06.20 fantasierte dann der BÜRGI Thomas StatPol Lyss Folgendes zusammen – Zitat gemäss angefochtenem Urteil, S. 4: «Gegen 14 Uhr hätten sie gehört, wie Ulrich Gerhard mittels Megafon Parolen gerufen habe. Dabei sei mindestens zweimal zur unbewilligten Demonstration "Mahnwache-Schachbrett" aufgerufen worden. (…) Als Ulrich Gerhard die Polizei wahrgenommen habe, habe er seine Parolen unterbrochen und begonnen die Schweizer Nationalhymne zu singen.»

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich diesen BÜRGI Thomas als meineidigen Erzlügner bezeichne, denn seine Berichterstattung widerspricht der meinen. Diese habe ich in einem Video dargestellt: www.youtube.com/watch?v=gxMCCI4qoeQ

Nicht ein einziges Mal habe ich zu einer Demonstration aufgerufen. Ich habe damit begonnen, spontan die Nationalhymne zu singen, und habe dann noch folgenden Satz angefügt: «Wir, die Unerschrockenen – wir, die wir unsere Freiheit und Grundrechte einfordern, wir sind das Salz der Demokratie.»


BÜRGI untermauerte seine Falschaussagen mit keinem Beweismaterial. Also steht Wort gegen Wort. Er hat seine Behauptungen erst beinahe einen Monat nach dem Vorkommnis zu Papier gebracht. In der Zwischenzeit hat er in seinem Hirn dann ein mich belastendes Geplapper zusammenspintisiert.

Für den anstehenden Berufungsprozess begehre ich somit zur Wahrheitsfindung eine Gegenüberstellung mit dem Polizeier BÜRGI Thomas an.


Der Verfasser des angefochtenen Urteils zieht nicht einmal in Erwägung, dass die bestrittenen Aussagen des Polizisten falsch sein könnten. Befragt zu dieser Falschaussage habe ich spontan geantwortet: «Das ist Blödsinn.» Protokoll, Seite 5, Zeile 3.


Auf Seite 5 unter Punkt 2.4. schreibt der Verfasser falsch: «Im Verhörprotokoll vom 16. August 2020 finde man keine solche Unwahrheit.» Selbstverständlich sollte es heissen, im Verhörprotokoll vom 16. Mai 2020 finde man keine solche Unwahrheit. Ich zweifle, ob dies ein Schreibfehler ist, denn diesem Magistraten traue ich nicht zu, nach Treu und Glauben zu handeln. Sein Fehlurteil ist seiner Laufbahn förderlich, nicht der Wahrheitsfindung.


Unter «Konkrete Beweiswürdigung» schlussfolgerte CESAROV falsch, ich hätte mich am 18. Mai 2020 zur Allmend begeben. Das richtige Datum ist der 16. Mai 2020. Falsch sind zudem folgende Behauptungen (Seite 7, 2. Absatz): «Gestützt auf den Berichtsrapport vom 11. Juni 2020 hält das Gericht in Abweichung der Aussagen des Beschuldigten für erwiesen, dass der Beschuldigte zunächst zur Teilnahme der Demonstration aufrief und erst nach Erblicken der Polizisten die erste Strophe der Schweizer Nationalhymne sang (…). Dieses Verhalten konnte aufgrund von Zeit, Ort, Aufmachung (gelbe Weste) sowie Wortlaut (Aufruf zur Demo bzw. Nationalhymne) von den in der Umgebung befindlichen Demonstrationswilligen nur so verstanden werden, dass sie sich zum Beschuldigten begeben sollten, um die Manifestation durchzuführen. Der Beschuldigte nahm diese Wirkung mindestens in Kauf.»


Wie oben aufgeführt, stützt sich CESAROV dabei einfach auf die falsch dargestellten Abläufe der Polizei ab, die durch keine Fakten bewiesen sind. Da BÜRGI Thomas seinen Bericht erst beinahe einen Monat nach dem 16. Mai zu Papier gebracht hat, kann man seine Behauptungen zu Recht anzweifeln. Zudem zieht CESAROV die spekulative Schlussfolgerung, ich hätte die auf dem Platz anwesenden Leute zur Demonstration aufgerufen. Das ist durch keine Tatsache erwiesen.


Richtig hielt CESAROV dann immerhin fest (Seite 7 in fine): «Wie viele Menschen wie lange in welcher Distanz zum Beschuldigten standen, konnte das Gericht aufgrund der Akten hingegen nicht feststellen. Zu Gunsten des Beschuldigten wird daher angenommen, dass noch nicht genügend Menschen sich um ihn geschart hatten, um von einer Versammlung sprechen zu können.»

Dieser «Richter» hätte gut daran getan, sich überall so an die Fakten gehalten zu haben.


Die entscheidende Auslassung von CESAROV ist es aber, in seinem Urteilchen meine Schlussfolgerung in meinem Plädoyer unbeachtet und unkommentiert gelassen zu haben: «Wenn man mich wegen des Absingens der Nationalhymne abstrafen will, dann sollen die Behörden bitte schön den Nachweis erbringen, dass der Wissenschaftler John IOANNIDIS mit seiner Erkenntnis falsch liegt, dass Lockdowns keine Menschenleben retten, hingegen die Weltwirtschaft an die Wand fahren, das heisst, dass die Corona-Massnahmen des Bundesrates allesamt kontraproduktiv sind.»

https://reitschuster.de/post/stanford-studie-kein-nutzen-durch-lockdowns-aber-risiken/


Der Schweizer Bundesrat wird bekanntlich von der «Swiss National Covid-19 Science Task Force gegängelt: https://egalitedescitoyens.blog.tdg.ch/archive/2021/02/21/suisse-et-covid-19-comment-la-task-force-scientitfique-a-ete-313086.html

Dieser Club tagt laut diesen journalistischen Ermittlungen nur mit Video-Konferenzen, ohne Sitzungsprotokolle zu erstellen, und ohne vorzubringen, auf welchen wissenschaftlichen Evidenzen man sich berufen täte. Da wird nur warme Luft produziert. Es gibt keine Transparenz.

Die Bundesverfassung steht klar über der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates, es sei denn, derselbe hätte den wissenschaftlichen Nachweis für deren Notwendigkeit erbracht. Hat er aber nicht.

Deshalb begehre ich an, den Nachweis zu erbringen, dass Lockdowns, sprich Corona-19-Verfügung des Bundesrates auch nur ein einziges Menschenleben gerettet hätten. Das ist von der Anklage während des Berufungsprozesses zu beweisen.


Falls Sie zu faul sind, einen solchen Entscheid selbst zu erarbeiten, können Sie auf das Urteil des Amtsrichters Matthias GERICKE, Weimar zurückgreifen: www.wochenblick.at/wp-content/uploads/2021/01/Freispruch_wg_Kontaktbeschränkung_2021_01_11_AG_Weima...

Hard Copy in der Beilage.

Zitat der abschliessenden Schlussfolgerungen von GERICKE: «Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Massnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismässigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und ideellen Schäden. Das Wort «unverhältnismässig» ist dabei zu farblos, um die Dimension des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.»



Schlussfolgerung

Meine Berufung hat das Ziel, mich von der durch nichts gerechtfertigten Anklage wegen angeblicher Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2 durch Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung freizusprechen.

Während des zukünftigen Berufungsprozesses will ich den Nachweis erbringen, nie zu einer solchen Veranstaltung aufgerufen zu haben. Deshalb begehre ich an, dass der Polizist BÜRGI Thomas, der beinahe 1 Monat nach den beanstandeten Vorkommnissen einen wahrheitswidrigen Rapport verfasst hat, zur Gegenüberstellung mit mir vorzuladen sei.

Der Anzeigerapport vom 16. Juni 2020 ist mir vor dem Berufungsprozess auszuhändigen. Man möge mir ebenfalls den Rapport von BÜRGI Thomas vom 11.06.20 aushändigen.

Des Weiteren wird das Berufungsgericht aufgefordert, meiner Forderung nachzukommen, den Nachweis zu erbringen, dass der Wissenschaftler John IOANNIDIS mit seiner Erkenntnis falsch liegt, dass Lockdowns keine Menschenleben retten, hingegen die Weltwirtschaft an die Wand fahren, das heisst, dass die Corona-Massnahmen des Bundesrates allesamt kontraproduktiv sind und waren. Ersatzweise kann das Berufungsgericht auf das Präzedenz-Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11.01.21 zurückgreifen und kommentieren.


Unentgeltliche Rechtspflege

Wie anlässlich der erstinstanzlichen Einvernahme dargelegt, bin ich mittellos und beanspruche somit die unentgeltliche Rechtspflege.



Hochachtungsvoll


Gerhard ULRICH


Beilagen:

1.   Verfügung des begründeten Urteils vom 23.02.21
2.   Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11.01.21